Bei uns ist (so viel mir ist wurde das behördlicherseits noch nicht geändert) vorgeschrieben, dass bei privaten Lernfahrten (mit einem Nicht-Fahrschulauto natürlich) der Beifahrer, also die Begleitperson des Lernfahrers, den Handbremshebel erreichen können muss, um im Notfall wenigstens ein bisschen ins Geschehen eingreifen zu können, wenn der Azubi hinter dem Lenkrad Mist baut und der Wagen ausser Kontrolle gerät. Die Autos, die (früher mal) vereinzelt den Handbremshebel noch links vom Fahrersi…
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