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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ja, das Reifenfülldruckkontrollsystem - das ärgert mich heute noch, dass diese Option mit dem "AllDrive"-Paket nicht bestellbar war (für das Nachfolgermodell "Yeti Adventure II" ist es unter dem Code 7K9 für Fr. 80.-- wieder erhältlich). Eine simple, einfache Kontrolle für schmales Geld. Neulich hatte ich kurz nach dem Wegfahren irgendwie das Gefühl, der Yeti "schwimme" etwas, wie wenn einer der Hinterreifen zu wenig Druck hätte. Bin dann extra über Bodenunebenheiten gefahren, um zu spüren, ob d…

  • Donnerwetter - ein Yeti mit 600 km/h durchbrettern zu sehen, das wär' mal was. Bei dem zurzeit herrschenden Wetter hätte man da bestimmt einen Kondensstreifen hinter dem Antennenstummel . Ich weiss - [lexicon]OT[/lexicon], sorry Gruess Dani

  • Zitat von old man: „nur zur Information. kfz-betrieb.vogel.de/tests-dec…me-mit-rdks-auf-a-557682/ “ Die Leserkommentare zu dem "Test" (nach dem Motto: suche ein paar Schreiberlinge mit null Ahnung, zwei linken Händen und überfordert mit der Bedienung selbst simpelster Technik) sind teilweise absolut zutreffend. Hat man die Funktion des ABS-basierenden Systems kapiert, ist es ein deutliches Sicherheitsplus. Wenn das RDKS in der Lage ist, mir z. B. auf der Autobahn einen Druckverlust in einem Reif…

  • Zitat von werzx: „damit braucht man den Reifendruck kaum noch prüfen. “ Meinst Du das jetzt ironisch, Werner? Im von Dir verlinkten ADAC-Beitrag steht doch geschrieben, dass eine reine N2-Befüllung der Reifen den Automobilisten eben gerade NICHT von der Pflicht entbindet, den Reifendruck regelmässig zu kontrollieren. Druckverlust kann ja viele Ursachen haben, nicht nur das Durchdiffundieren der Füllgase durch die Reifen. Mit 78%-Stickstoff-in-den-Reifen-Gruess Dani

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