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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Pferdeanhänger werden doch oft an Geländewagen und SUVs verwendet. Und diese werden auch entsprechend höhere Lagen des Kugelkopfes aufweisen, oder nicht? Oder ist der Yeti eine absolute Ausnahme? Schließlich sollten die Hängerhersteller (betrifft vor allem die Tandemachsen-Hänger) sich dessen bewußt sein, und entsprechend passende Hänger oder Adapter anbieten. Ist das nicht so? Wäre ja verwunderlich... Grüße - Bernhard

  • Da steht bei mir unter 22: "WW. AHK LT. EGTG". Mehr zur AHK nicht. Heißt wohl: "Wahlweise Anhängerkupplung laut EG-Teilegenehmigung". Aber keine Ahnung, was es wirklich bedeutet. Grüße - Bernhard

  • Pcockx, nimm den Westfalia-Kupplungskopf für den Cayenne, die kommt tiefer heraus. Ansonsten unter "Westfalia Kugelkopf" z.B. bei Ebay suchen, da gibt es verschiedene Ausführungen für die Westfalia-Aufnahme, irgend eine wird schon von der Höhe passen, z.B. die für den GLK oder andere große SUVs. ebay.de/itm/Porsche-Cayenne-We…82-Original-/221845849252 ebay.de/sch/i.html?_from=R40&_…tfalia+kugelkopf&_sacat=0 Grüße - Bernhard

  • Wo siehst Du das Problem? Man muss ja keine suchen, wo es keine gibt. Notfals eine Einzelabnahme und gut ist. Grüße - Bernhard

  • Zitat von pcockx: „...aber für mein jetzigen alten Anhänger mit rund nicht v-Deichel geht das nicht.“ Doch doch, das geht auch. Es gibt Adapter auch dafür. Viele DDR-Anhänger hatten eine runde Deichsel und tief sitzende Kugelkupplung. trabiteile.de/product_info.php/products_id/1754 oldtimer-ersatzteile-hermel.de…-qek-duebener-ei-(76.html Grüße - Bernhard

  • Ach ja, sorry, habe ich auch erst jetzt gesehen. Aber vielleicht gibt es ähnliches für mehr Gewicht -> bitte suchen. Grüße - Bernhard

  • Was hat Skoda da zu genehmigen? Wenn die Aufnahme identisch ist, den Haken montieren und wenn Du Zweifel hast, dann noch beim TÜV vorführen. Der trägt den Hakentyp in Deine Papiere ein und gut ist. Ich würde mindestens so verfahren. Grüße - Bernhard

  • Zitat von pcockx: „1) Westfalia zu Kügelkopf von zum Beispiel Tiguan auf Yeti. Ich habe nachgefragt welcher passen könnte wegen die krummung. "Diese wäre eine Anleitung zum Missbrauch eines unserer Produkte für die wir als Hersteller in der Produkthaftungspflicht sind." 2) Tüv aussage : die betriebsgenemigung wäre nicht mehr gegeben.“ Die beiden Aussagen interpretiere ich so, dass einer Einzelabnahme eigentlich nichts im Wege stehen dürfte. Hast Du den TÜV zur Einzelabnahme befragt? Grüße - Bern…

  • Hab' mich das auch schon gefragt mit den Sicherungen. Aber anscheinend federt der beladene Yeti auch ordnungsgemäß ein. Dann eher falsche (oder "ausländische") Federn drinn - kann mal passieren bei so vielen Varianten. Oder ist der Haken einfach paar (2...3) cm zu lang geschmiedet worden. Fällt so auf Anhieb ja nicht mal auf. Ein Maßvergleich mit anderen Yeti-Haken wäre angebracht. Grüße - Bernhard

  • Also ich halte den Austausch des Hakens als immer noch die praktikabelste Lösung. Der ist ja sowieso schon als eine Art "Pufferstelle" im System vorhanden. Wozu dann das ganze mit noch irgendwelchen Zwischenstücken/Adaptern (die immer eine zusätzliche Schwachstelle bilden) zusätzlich zu garnieren? Ich sag's gerne nochmal: Anderen Westfalia-Haken (paar cm tiefer) montieren und zum TÜV damit. Hänger eventuell mitnehmen. Vorher dort nachfragen. Grüße - Bernhard

  • Ich würde noch bei einem anderen technischen Verein (z.B. DEKRA, GTÜ) anfragen. Das will mir nicht in den Kopf, dass das mit dem Haken so sturr gehandhabt werden muß. Es hört sich fast so an, als ob die Aufnahmen und die Haken im Werk einzeln aufeinander abgestimmt und abgenommen werden. Ich wette aber, dass es nicht so ist. Was z.B., wenn man den Haken mal verliert oder verlegt? Muss dann die ganze Kupplungsaufnahme ausgetauscht werden? Ich glaub' es nicht. Mal 'ne andere Frage: Wie sind die Ha…

  • Die untere Höhe würde doch auch mit dem Tiguan-Haken passen. Der Tiguan-Haken ist auch bestimmt nicht für geringere Balastungen ausgelegt als der Yeti-Haken. Wenn doch die vorgeschribenen Freiräume um die Kugel passen, verstehe ich nicht, bei welchem Sturrkopf hier das Problem bei der Einzelabnahme liegt. Grüße - Bernhard

  • Zitat von Lomungdriver: „Da der Haken eine eNummer hat auf der die allgemeine Zulassung beruht ist es erkennbar, wenn ein anderer Haken eingesetzt wird.“ Das haben Felgen auch, und trotztem kann man die kreuz und quer tauschen und einzeln abnehmen lassen. Verstehe es, wer will.... Grüße - Bernhard

  • Zitat von Lomungdriver: „Die Freigaben beim KBA sind dann nur für den jeweiligen Fahrzeugtyp, mit der jeweiligen eNummer der AHK, ausgefertigt.“ Das reicht doch völlig. Ist die Kupplung für den Tiguan zugelassen, ist das doch eine hervorragende und ausreichende Zulassungsinformation. Ich betone: Es geht hier nicht um die gesamte Kupplungskonstruktion, sondern nur um den Haken. Bei den Felgen ist es manchmal auch nicht anders. Beispielsweise jemand kommt auf die Idee original Audi Felgen am Yeti …

  • Zitat von Lomungdriver: „Wie will ich beim TÜV nachweisen (ohne Herstellerunterlagen), dass mit jeder beliebigen Konfig (Reifen etc.) die Maße (z.B. Bodenfreiheit) eingehalten werden?“ Du willst/musst dem TÜV etwas nachweisen? Ich dachte immer das geht eigentlich anders herum. Der schaut sich die Kombi an und entscheidet ob es so geht oder nicht. Und Informationen über Tiguan mit Westfalia AHK hat er ja mehr als genug zur Verfügung, genauso wie über Audis mit den fraglichen Felgen - denn zu dies…

  • Zitat von Lomungdriver: „diese Aussage reicht dir nicht“ Nö, manche erzählen viel, wenn der Tag lang ist... Deswegen habe ich ja auch noch DEKRA und GTÜ vorgeschlagen. Grüße - Bernhard

  • Zitat von Lomungdriver: „Der einfachere Weg scheint, die AHK von einem anderen Hersteller zu verbauen oder die Deichsel zu modifizieren, wenn man dann keine Probleme haben will.“ Nein, es ist nicht der einfachste Weg, und schon gar nicht der praktikabelste. Denn wenn der Threadstarter mal einen normalen (höheren) Hänger fahren möchte, dann kann er nicht mehr einfach den Haken tauschen. Ob die Aufnahme passt, sollte doch nach dem Begutachten der Vereinsmitarbeiter entscheiden - und nein, es muß n…

  • Zitat von Handtuch: „Wie will man dem Prüfer nachweisen, dass die Aufnahme bei beiden austauschbar ist?!“ Tja, ich habe immer (wohl fälschlicherweise) angenommen, dass so ein Prüfer eine technische Ausbildung und Augen im Kopf hat. Eine Schieblehre wird sich wohl bei ihm auch vielleicht noch irgendwo finden. Wenn man dem "Sachverständigen Prüfer" für eine Abnahme als Kunde alleine vorher alles schwarz auf weiß beweisen muss, wo ist dann noch seine Sachverständigen-Berechtigung? Um einen Stempel …

  • Ja, die neuen gelockerten, frei wählbaren ungeschützten Berufsbezeichnungen sind da schon manchmal mindestens nachdenkenswert. berufszertifikate-und-diplome.…tzte-berufsbezeichnungen/ Grüße - Bernhard

  • Ja, schon verstanden. "Geht nicht" ist der Begriff, der immer mehr die "modernen" Dienstleistungen prägt... Grüße - Bernhard

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