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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Von mir auch ein klares JA! Es sollten am besten verschiedene Personen machen. Wenn auch wie in den meisten Fällen nur noch zur Kontrolle - es ist auf jeden Fall empfehlenswert. Mir sind schon Fälle aus dem Freundeskreis bekannt, wo man im Eifer des Gefechts beim Montieren der Räder die Schrauben zu leicht gelassen hat und diese sich nachträglich noch mehr gelockert haben - mit dem Ergebnis Felge zum wegschmeißen, da Bohrungen ausgeschlagen. Mittlerweile gibt es auch schon Werkstätten, denen man…

  • Finde ich ein prima Service, wenn der Meister 1/2 Stunde seiner kostbaren Arbeitszeit hier einsetzt. Es wird sich aber wohl im Preisniveau der Werkstatt wiederspiegeln müssen... Grüße - Bernhard

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