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Ich...
Insgesamt 27 Stimmen
...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3)
11%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5)
19%
...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9)
33%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0)
0%
...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0)
0%
...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1)
4%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1)
4%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0)
0%
...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0)
0%
...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11)
41%
... habe geklagt und warte immer noch (5)
19%
Bei mir ist immer ein vollwertiges fünftes Rad an Bord. Ohne jeglichen doppelten Ladeboden hält sich der Volumenverlust in Grenzen, zumal in die Felge noch etwas an Kleinkram geladen werden kann. Dazu ist meistens das Trenngitter drinn, so dass man den Kofferraum immer bis an die Decke vollpacken kann. Grüße - Bernhard
Ja, reicht. Die ganzen Serien-Wagenheber von VW/Skoda/Seat haben alle zwischen 1.000 und 1.200 kg Traglast (aufgedruckt). Grüße -Bernhard