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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Diese Dinger benutzt doch keiner in der Werkstatt, egal ob mit Vermerk oder ohne. Ihr glaubt doch nicht im Ernst, dass sich ein Mechaniker vor eurem Auto auf den Boden legt und darunter irgendwelche fragwürdigen Gumminippel sucht um dort die (sowieso dazu inkompatible) Aufnahmen der Hebearme hinzufummeln. Grüße - Bernhard

  • Zitat von celtoi: „zum anderen wird man es auch sehen ob am Schweller angehoben wurde. “ Man kann auch vernünftig und ohne Schäden am Schweller anheben. Entweder die Aufnahmen haben Schlitze für den Schweller-Falz oder man benutzt lange (mindestens 30 cm) Styrodur-Blöcke als Unterlage. Werkstätten bei denen viele Fahrzeuge unterschiedlicher Fabrikate durchlaufen, haben gar keine Zeit mit den Hebearmen der Bühne auf verschiedene Weise unter den Fahrzeugen zu "spielen". Da wird ein Standard-Verfah…

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