Ja, stimmt, das ist ein heilloses Durcheinander. Lustig ist es mehr oder weniger deswegen, weil egal wo man sich in D oder im EU-Ausland einen Träger kauft, gleich feststellen kann, dass er in zig anderen Ländern so direkt nicht zugelassen oder zu gebrauchen ist. In vielen Ländern braucht man keine zusätzliche Beleuchtung am Träger - nur die Sicht auf die Auto-Lichter darf nicht beeinträchtigt sein (z.B. Skandinavien oder die Alpenländer) - auch die Sicht durch die Fahrradspeichen hindurch ist e…
Zitat von wigginz: „Aber die Warntafel muss in Spanien 3 rote/3 weiße und in Italien 5 rote/4 weiße Streifen aufweisen. “ Egal, nach Italien werde ich in absehbarer Zeit eh nicht hinfahren... Grüße - Bernhard
Zitat von Käfer62: „Die Ausstattung des Fahrradträgers muss immer den nationalen Vorschriften entsprechen, in dem auch das Fahrzeug zugelassen ist. “ Oder: Einfach denen entsprechen die im gerade bereisten Land gelten. Grüße - Bernhard
Zitat von wigginz: „So einfach ist es eben leider nicht... “ Doch, so einfach ist das: Wenn der Träger den Vorschriften des gerade bereisten Landes entspricht, so sollte er auch von dortigen Behörden nicht beanstandet werden. Anders ist das, wenn man im Ausland auf die Vorschriften des Fahrzeug-Zulassungslandes pocht - da kann es zu Beanstandungen kommen, weil die Behörden unter Umständen nur die nationalen Vorschriften kennen. Wobei es total paranoid ist: Fahre ich mit einem deutschen Auto und …
Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.