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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Irrtümer im Straßenverkehr

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Auf dem Parkplatz hat keiner Vorfahrt. Bei fast jedem Unfall auf einem Parkplatz bei dem sich beide Verkehrsteilnehmer bewegen (fast egal wie), ist man automatisch mit 50 % Schuldbeteiligung dabei. Beispielsweise auch wenn jemand die Parklücke verlassend jemandem ins sich in der Fahrgasse bewegende Auto fährt, ist er nicht vollständig am Unfall schuld. Grüße - Bernhard

  • Irrtümer im Straßenverkehr

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Die Straßenverkehrsordnung sagt ja (im Prinzip) aus, dass keiner da Vorfahrt hat. Meistens wird die Haftung von Seiten der Versicherungen erstmal 50/50 geteilt. Gerichtlich kann dann eventuell eine Verschiebung erfolgen, aber mit 25 % "Resthaftung" muss man immer in jedem Fall rechnen, mindestens bei Fällen wo keine Zeugen auftreten, was bei "Parkplatzremplern" oft so ist. Grüße - Bernhard

  • Irrtümer im Straßenverkehr

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von puplictraffic: „Macht man das übrigens, wird man von hinten angehupt... “ Macht man was? Grüße - Bernhard

  • Irrtümer im Straßenverkehr

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von Rolf: „...und selbst die Polizei ist oft auch nicht besser. “ Hä??? Grüße - Bernhard

  • Irrtümer im Straßenverkehr

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Die Expertenmeinungen widersprechen sich hier doch nicht. Verschiedene Messwerte an verschiedenen Standorten und in verschiedenen Höhen - völlig normal. Die Messwerte müssen halt überall stimmen, und nicht erst ab dem dritten Stock aufwärts oder 30 m von der Straße weg. Fußgänger und besonders Kinder sind direkt an der Straße und auf Bodenhöhe unterwegs. Grüße - Bernhard

  • Irrtümer im Straßenverkehr

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Danke! Das hab ich ja auch gemeint, dass hier verschiedene, nicht korrelierte und an sich nicht vergleichbare (und damit sich nicht widersprechende) Messwerte miteinander verglichen wurden und daraus falsche Schlüsse gezogen wurden. Grüße - Bernhard

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