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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Wenn es Hart auf Hart kommt, dann wird es so ähnlich verlaufen wie mit dem alten Zwangsupdate, nämlich als weiterer Kompromiss zwischen den Herstellern und der komischen deutschen Kraftfahrzeug-Behörde, höchstwahrscheinlich in Form eines weiteren, billigen Software-Updates. Dabei wird es bei Update-Verweigerung durch den Verbraucher diese komische Behörde einen feuchten Kehricht interessieren, wer in der EU ursprünglich die Zulassung erteilt hat, genau so wie beim alten Update. Der Leidtragende …

  • Zitat von floflo: „...der EuGH hat auch keinen Zweifel daran gelassen, dass Vorrichtungen, die der Reinigung von Abgasen dienen oder bereits das Entstehen von Schadstoffen verringern sollen, auch auf der Straße im realen Straßenverkehr funktionieren müssen. “ Das war von Anfang an auch mein Standpunkt. Leider wurde ich hier im Forum des öfteren dafür "in die Ecke gestellt", weil angeblich damals nur die Grenzwerte für den Prüfstand und auf dem Prüfstand zählten (und eingehalten wurden), und sons…

  • Klar müsste man das nicht nur den Herstellern aufbürden, sondern vor allem dem Bettvorleger-Amt der Autoindustrie. Nur... was bringt es, wenn der Staat und/oder die EU sich an den Kosten beteiligen? Denn praktisch wird die Zeche am Schluss leider wie immer der Verbraucher bzw. Steuerzahler zahlen. Grüße - Bernhard

  • Es hat doch eh keiner ernsthaft geglaubt, dass mit irgendwelchen Software-Updates die Betrügerei ein Ende hätte... Grüße - Bernhard

  • Zitat von floflo: „Ich persönlich halte diese Entscheidung zwar für indiskutabel falsch... “ Wieso? Wenn der EA288 genauso wie der EA189 über unerlaubte Abschalteinrichtung verfügt (war ich ehrlich gesagt auch schon längst vermutet habe), dann kann an diesem Urteil nichts falsch sein. Zitat von floflo: „Der EuGH verlangt darüber hinaus, dass die Prüfstandsgrenzwerte auch auf der Straße weitgehend eingehalten werden... “ Und das völlig zu Recht, wie ich hier schon seit Jahren schreibe. Zitat von …

  • Zitat von floflo: „Es geht darum, dass der Fahrzeughersteller "aus dem Schneider" ist, wenn die Genehmigungsbehörde sehenden Auges etwas genehmigt, was sie nicht hätte genehmigen dürfen. “ Da die Behörde praktisch unangreifbar ist, wird es immer entweder auf den Hersteller hinauslaufen, der in Pflicht genommen wird - auch wenn es dann schließlich nur ein krummer, billiger Deal zwischen der Behörde und dem Hersteller ist. Man kann bei keiner Genehmigung automatisch davon ausgehen, dass sie richti…

  • Andreas, Du widersprichst Dir selbst. Wenn das KBA angreifbar ist, dann ist deren Genehmigung ebenfalls angreifbar, und somit deren Rechtmäßigkeit. Damit ist es juristisch durchaus möglich, dass VW bei der EA288-Genehmigung ebenfalls sittenwidrig gehandelt hat und die erteilte KBA-Genehmigung keinesfalls eine generelle Absolution für den Hersteller bedeutet. So habe ich das gemeint. Was ich mit "unangreifbar" meine, ist dass das KBA in der Praxis keinerlei Konsequenzen für sich selbst befürchten…

  • Zitat von floflo: „Betrügen tut nur derjenige, der in Kenntnis der Unzulässigkeit des eigenen Handels versucht, andere zu schädigen... “ ...oder der, welcher versucht sich dabei selbst zu bereichern. Meiner Meinung nach hat VW (Audi, etc.) nach wie vor sittenwidrig betrogen, auch bei den Euro 6 Fahrzeugen, indem der Konzern weiterhin billigend in Kauf nahm/nimmt, dass durch die eingebauten Abgasvorrichtungen die Reinigung völlig unzureichend auf der Straße ist. Du nennst immer nur das AGR oder n…

  • Zitat von Kajo: „In der Begründung verweise ich auf die von floflo bereits dargelegten technischen Möglichkeiten zur Vermeidung von Schadstoffen insbesondere unter Nutzung der adblue-Technik bei Dieselaggregaten. “ Andreas' Darstellung ist m.M.n. technisch falsch bzw. unvollständig, und ich habe auch erklärt wieso. Man muss hier die gesamte verfügbare Technik betrachten, nicht nur deren Bruchstücke. Grüße - Bernhard

  • Zitat von floflo: „In die Sittenwidrigkeit rutscht das erst dann ab, wenn das in der Technik steckende Potential durch Abschalteinrichtungen nicht ausgeschöpft wird. “ Genau so ist es. Ich gehe da noch weiter und sage, dass genau dieser Tatbestand auch besteht, wenn man nicht nur das Potential einer Technik nicht ausschöpft (durch Software-Fenster oder wodurch auch immer - es ist völlig egal), sondern darüber hinaus wissentlich das Potential anderer, weiterer zur Verfügung stehender Techniken (b…

  • Otto, Dein Vergleich passt leider überhaupt nicht zu der von mir geschilderten Sachlage. Es ging nicht darum was man technisch als nice-to-have realisieren könnte und dürfte, sondern was man technisch zu Verfügung hat und einbauen müsste, damit eben gesetzliche Vorschriften (hier Abgasgrenzwerte) eingehalten werden - auch auf der Straße. Und das ist nicht geschehen. Es geht also um Technik die kein "kann" ist, sondern ein "muss"! Grüße - Bernhard

  • Andreas, ich sehe, dass diese Diskussion hier leider keinen Sinn ergibt. Du kommst immer wieder auf die Euro 5 und AGR-Problematik zurück, die schon längst samt der Kundenansprüche und der Urteile wegen sittenwidrigem Betrug Geschichte sind. Mir wiederum ging es um die neuesten Fälle/Urteile bei Euro 6 und höher, beispielsweise das mit dem Thermofenster. Ich meine es gab auch eins wegen zu geringen Einspritzmengen von AdBlue. Du meinst, die neuesten Urteile wären falsch und ich behaupte weiterhi…

  • Mein EA189 hat zwar nach dem Update noch keine größeren Ausfälle gehabt (fahre ja auch viel Langstrecke damit), aber der Mehrverbrauch von ca. 0,5 Liter pro 100 km und die wesentlich geringere Drehmomententfaltung bei niedrigen Drehzahlen nach dem Update gehen mir schon gewaltig auf den Sack. Daher stand für mich schon vor längerer Zeit fest: Nie wieder VW-Konzern. Die Bertügereien und entsprechende Gerichtsverfahren reißen zudem nicht ab. Das ist ein Armutszeugnis für alle beteiligten. Grüße - …

  • Wo steht das, dass BMW betrügt? BMW hat schon lange fleißig Kombikatalysatoren eingebaut wo es nötig war, bevor VW in den USA versucht hat mit Billigsttechnik zu "sparen". Grüße - Bernhard

  • @berme Jau, dieser Joke mit den 11,7 Tausend betroffen BMW kommt immer wieder, meistens von den VW Fanboys. "Einen Betrug habe man allerdings nicht nachweisen können. Stattdessen wurden die auffälligen Abgaswerte einiger Autos den Ermittlungen zufolge durch eine "fehlerhafte Bedatung" der Motorsteuerung ausgelöst." Zitat von minoschdog: „Warum? “ Auch deswegen, weil hier (u.a. von Andreas) keine neuen Argumente kommen, sondern immer wieder die ollen Kamellen in epischer Breite gekaut werden und …

  • Auf der einen Seite wird hier großer Wert auf juristische Korrektheit gelegt, aber auf der anderen gerade diese ignoriert. Ich wiederhole es gerne: Juristisch wurde VW des sittenwidrigen Betrugs überführt, BMW dagegen wurde juristisch kein Betrug nachgewiesen. Das hat mit meiner persönlichen Meinung überhaupt nichts zu tun, sondern es ist ein einfacher Fakt. Grüße - Bernhard

  • "Während in letzter Zeit immer mehr Gerichte Volkswagen wegen einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung im Sinne von § 826 BGB verurteilt haben, hat nun der BGH (Urteil vom 25.05.2020 – VI ZR 252/19) als oberstes deutsches Zivilgericht in einem ersten Grundsatzurteil diese Auffassung bestätigt..." Grüße - Bernhard

  • Für mich hört der "gute Glaube" der Hersteller an die Zulässigkeit von Maßnahmen dort auf, wo von den Herstellern Fahrzeuge zur Zulassung vorgestellt werden, die statt eine zuverlässige, auch auf der Straße zu nahezu jeder Zeit funktionierende, hardwaremäßige Kombianlage, nur eine von den Baugruppen "unvollständige" und halbherzig arbeitende Anlage einbaut haben, die nur mit Software-Klemmzügen zu funktionieren scheint. Wobei der Schwerpunkt hier auf "scheint" liegt. Zu glauben, der "gute Glaube…

  • Zitat von floflo: „...eine wirksame Stickoxidminderung bei realen Fahrprofilen auf der Straße nicht einmal ansatzweise realisiert werden kann, was den Genehmigungsbehörden auch bekannt war. Ob man unter diesen Umständen den Fahrzeugherstellern wirklich ein grob verwerfliches Verhalten vorwerfen kann, halte ich für fraglich. “ Doch, kann man m.M.n. Denn nicht nur die Behörden haben von der Unwirksamkeit der Einrichtung gewusst, sondern VOR ALLEM die Hersteller, die es aber dezidiert und überall s…

  • Von einem grob sittenwidrigen und verwerflichen Verhalten kann man aber sprechen, weil hier durch die Verheimlichung versucht wurde finanzielle Vorteile zu erzielen. Behörden haben solche nicht, aber die Hersteller sehr wohl. Damit sind die Ziele solches Verhaltens mindestens für mich klar. Zudem ist es allgemein bekannt, dass die Behörden und Gesetzgeber durch die Hersteller entsprechend manipuliert wurden, damit die Vorschriften und deren Einhaltung bzw. Prüfung entsprechend lasch ausfallen. D…

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