Zitat von ToddBeamer: „Und wenn man eine Mitschuld am Unfall trägt, dürften die Anwaltskosten auch nur entsprechend dem Verschulden auf den Unfallgegner/seine Versicherung abgewälzt werden können.“ Den Rest zahlt aber die eigene Verkehrsrechtschutz-Versicherung, oder nicht? Grüße - Bernhard
Das Versicherungen grundsätzlich nix zahlen wollen, ist ja soweit klar. Nun ist keiner ad hoc in der Lage zu sagen, wie es rechtlich ausgeht, wer in welchem Maße Schuld trägt. Da bei jeglichem Unfall jeder beliebigen Seite eine Teilschuld zugesprochen werden könnte (kann man ja anfangs nicht wissen) ist es immer ratsam es einem Rechtsanwalt zu überlassen. Und das sollte ja immer "risikolos" gehen. Fast jeder hat ja heutzutage eine Verkehrsrechtschutzversicherung, die meine gesamten eigenen (oder…
Leider, leider.... Gewisse Hochhausbesitzer wie Banken und Versicherungen sind einfach zum kotzen. Wenn es noch unverdorbene Richter mit gesundem Menschenverstand gäbe (Konjunktiv), würde ich über alle Instanzen gegen die Versicherung klagen bis sie schwarz wird. Welchen Restwert hat den noch so ein verbrannter Yeti? Grüße - Bernhard
Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.