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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich empfehle das klassische Radkreuz. Meins ist mindestens schon 30 Jahre alt und immer noch gut in Schuß. Wie haltbar die neuen China-Versionen sind, ist ungewiß. Meinem Kumpel ist es mal gelungen, so ein Ding abzubrechen. Grüße - Bernhard

  • Zitat von tagenbarn: „Im Wohnwagen : ein Scherenwagenheber“ Wozu braucht man einen Wagenheber im Wohnwagen? Grüße - Bernhard

  • Zitat von GermanSailor: „Räder wechseln? Den eigenen Standplatz vor Holländern verteidigen?“ Dann eher schon das zweite Bis jetzt habe ich aber auch jeden Wohnwagen mit den fest angebauten Stützen hochbocken können. Mit einem einzigen Wagenheber stelle ich mir das bei einem einachsigen Gefährt etwas seltsam vor, vor allem wenn der Hänger unangekoppelt frei stehen würde. Grüße - Bernhard

  • Dann sind es totale Fehlkonstruktionen. Den Wohnwagen ordentlich auszutarieren bei 6 Auflegepunkten ist nämlich scheitze. Grüße - Bernhard

  • Es hat nichts mit Abstellen am Hang zu tun. Das Problem ist das Kippmoment des Hängers an der einen einzigen Achse. Da man oft nicht weiß, wie der Hänger austariert ist, kann es passieren, dass Dir der Hänger (wenn er nicht ans Auto festgekoppelt ist) einfach nach hinten über den einen Wagenheber wegkippt, da er ja um die Achse des noch aufgesetzten Rades einfach drehen kann. Bei schwerem Anhänger hilft da die angezogene Handbremse (und die Keile sowieso) gar nichts gegen dieses Drehmoment. Grüß…

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