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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Bei Stau (heißt bei Stop'n'go) fahre ich grundsätzlich zu Rand der Fahrbahn, jeweils ganz nahe zum durchgezogenen Streifen. Auch schon der Motorradfahrer wegen. Grüße - Bernhard

  • Zitat von lego63: „Den von Dir erwähnten "Motorradfahrer"-Grund finde ich eher bedenklich...“ Ob die Biker etwas Mißbrauchen oder nicht ist für mich zweitrangig, ich muß und kann deren Verhalten nicht verantworten. Aber wenn einer an meinem Auto hängenbleibt und sich verletzt, dass würde mir schon nahegehen. Außerdem versuche ich in meinem Leben nie jemandem der schneller sein will als ich oder unbedingt vorbei muß/will/möchte im Wege zu stehen. Leider beobachtet man das aktuell in vielen Bereic…

  • Zitat von YETI_in_red: „Wo - bitteschön - ist da ein Problem?“ Ich würde mal schätzen, hinter manch einem Lenkrad... Grüße - Bernhard

  • Zitat von floflo: „...das heißt im Stau auch den rechten Seitenstreifen zu nutzen. In der Praxis ist das kaum zu realisieren, weil alle anderen glauben, der ?Standspurenbefahrer?, würde etwas falsch machen und man dann als verkehrsgerecht agierender Autofahrer ziemlich blöd dasteht.“ Nicht nur das. Wenn man auf die Standspur ausweicht und stehen bleibt, wird man angehupt und beschimpft von denen, die über den Standstreifen den Stau "überholen" und verlassen möchten. In der Praxis also eher kaum …

  • Ui, das ist aber eine schöne Wortklauberei. Wenn ich auf dem Standstreifen/Pannenstreifen/Seitenstreifen (oder wie und wo er korrekt heißt) stehen bleiben möchte oder muß (aus welchem Grund auch immer!), dann muß ich ihn ja auch befahren. Ist also m.M.n. befahrbar. Genauso befahrbar ist er ja auch, wenn an einer Baustelle oder einem Unfall der Verkehr darüber geleitet wird oder wenn man einfach zur Mitbenutzung aufgefordert wird (auch ohne ausdrücklich genannte Verkehrszeichen). Man kann sich da…

  • Aufpassen muss man da schon ganz arg, vor allem wenn man rechts auf die Standspur ausweicht. Da kann man ganz schnell von einem zur nächsten Ausfahrt eilenden Raser niedergestreckt werden. Angehupt wird man von denen sicher. Mir schon öfter passiert. Grüße - Bernhard

  • Zitat von joepi51: „Du sollst ja nicht auf die Standspur fahren. “ Ich halte die deutsche Regelung für nicht nur schwammig sondern auch praxisfremd und die Nichtbenutzung der Standspur führt zu zu wenig Platz in der Rettungsgasse. Deswegen benutze ich (mindestens teilweise) den Standstreifen zum Ausweichen. Bitte hier dazu die Fotos und Bildchen genauer beachten: de.wikipedia.org/wiki/Rettungsgasse Grüße - Bernhard

  • Zitat von YETI_in_red: „Ja, da steht nix vom Standstreifen - also darf ich ihn nicht benutzen. “ Da wäre ich mir nicht so sicher. In vielen anderen §§ der STVO steht auch nichts vom Standstreifen. Das heißt aber noch lange nicht, dass er nur zur reinen Zierde gebaut wurde. Alles Auslegungssache der Jurisprudenz. Für mich nach wie vor schwammig und unklar, da bin ich ganz einer Meinung mit Andreas. Übrigens, der neue Vorschlag ist genauso unklar was den Standstreifen betrifft. Das Wort "Standstre…

  • Zitat von Q5-Killer: „...dass er öfter nach dem Aufnehmen eines Schwerverletzten die nächste Ausfahrt erreichen muss... “ Dafür ist ja gerade die Rettungsgasse, wenn sie denn korrekt gebildet würde. Auf dem Seitenstreifen stehen im Stau auch sehr oft defekte Fahrzeuge die einen Schaden z.B. in der Motorkühlung haben. Als Rettungsdienst-Fahrer den Standstreifen zu benutzen halte ich deswegen für grob fahrlässig und lebensgefählich! Denn Fahrzeuge die links "normal" eine Rettungsgasse bilden, könn…

  • Zitat von lego63: „Ohne Wertung meinerseits: Die Rechtsprechung sieht das anders “ In dem zitierten Urteil war aber der Sachverhalt ganz anders. Mir ging es um den Rettungswagen, der wegen auf den Seitenstreifen bereits stehenden Fahrzeuge nicht weiter kommt. Angenommen der Patient stirbt und die Angehörigen klagen. Wird der Rettungsfahrer angeklagt oder eher der/die Fahrzeugführer, welche ihr Auto auf dem Standstreifen abgestellt haben - ob defekt oder nicht, ist erstmal zweitrangig. Bei so ein…

  • Das habe ich nie angezweifelt. Grüße - Bernhard

  • Hast Du schon mal im Stau bei den am Seitenstreifen stehenden Fahrzeugen ein Warndreieck gesehen? Übrigens auf Autobahnen sollten es mindestens 200 m vor dem defekten Fahrzeug sein, keine 100 m (die für Landstraße gelten). Es wird wahrscheinlich auch die Pflicht kommen (vielleicht schon nächsten Jahr), neben dem Verbandskasten und dem Warndreieck noch ein Warnlicht mitführen zu müssen. Ich habe schon seit einiger Zeit eins im Fahrzeug. Grüße - Bernhard

  • Es ist schon dadurch schlecht in die Köpfe zu bekommen, weil oft gedacht wird: "Ohja, ist doch eh nur ein ganz normaler Baustellen-Stau und kein Unfall, da braucht doch sowieso kein Fahrzeug durch..." Grüße - Bernhard

  • Interessant: * Behinderung der Rettungskräfte durch Befahren des Seitenstreifens auf der Autobahn * Bußgeld von 20 Euro * Behinderung der Rettungskräfte durch Parken auf dem Seitenstreifen der Autobahn * Bußgeld von 25 Euro Muss/soll/darf man daraus schließen, dass ein Ausweichen auf den Standstreifen bei der Bildung der Rettungsgasse verboten ist? Quelle: bussgeldkatalog.org/gaffer/ Grüße - Bernhard

  • Ja, "Befahren" nur um schneller vorwärts zu kommen ist verboten. Hat Bernd ja auch so gemeint. Grüße - Bernhard

  • Ja es läuft so ab. Ich bin oft in Österreich unterwegs. Deswegen benutze ich auch in D den Standstreifen mit. Grüße - Bernhard

  • Ich fahre in D nicht ganz auf den Standstreifen, nur etwa zu 1/2 bis 2/3 Autobreite. Erstaunlicherweise ziehen manche mit, aber die meisten gar nicht. Du hast schon recht, spätestens nach 3 Minuten wird man angemacht, aber meistens von hinten angehupt, weil der nächste "Held" schnell per Standstreifen zur Ausfahrt will. Grüße - Bernhard

  • Ach ja, da bin ich umgänglich. Wenn's Fahrtechnisch noch geht, mache ich denen Platz und winke freundlich zurück... Grüße - Bernhard

  • twitter.com/adac/status/678953283080294400 adac.de/adac_vor_ort/wuerttemberg/verkehr/Rettungsgasse.aspx ADAC-Hasser dürfen auch das ADAC-Logo links wegschneiden. Grüße - Bernhard

  • Das Problem sind sicher auch die vielen deutschen Staus ohne Unfallursache. Staus bedingt durch hohes Verkehrsaufkommen, Ampelnwut, Baustellen, Fahrbahnspringen, Elefantenrennen, Brems-Raser etc. sind auf unseren Straßen leider zur Normalität geworden. Viele denken beim Stau nicht mehr daran, dass es vorne auch gekracht haben könnte und vielleicht jemand Hilfe benötigt - also auch Gedankenlosigkeit als weitere Ursache. Grüße - Bernhard

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