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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • chip.de/news/Datenschutz-Bayer…s-verbieten_67067602.html dashcam-test.org/neuigkeiten/3…r-dem-aus-in-deutschland/ Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Das mit dem "berechtigten Interesse" geht meistens in die Hose wenn Du privat oder als Hobby etwas machst und so deklarierst. Erst wenn Du es gewerblich zu Deinem Lebensunterhalt brauchst und dabei natürlich alle Auflagen, Scheine, Releases und kostenpflichtige Genehmigungen vorlegen kannst, wird es meistens akzeptiert. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Das mit dem "berechtigten Interesse" geht meistens in die Hose wenn Du privat oder als Hobby etwas machst und so deklarierst. Erst wenn Du es gewerblich zu Deinem Lebensunterhalt brauchst und dabei natürlich alle Auflagen, Scheine, Releases und kostenpflichtige Genehmigungen vorlegen kannst, wird es meistens akzeptiert. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Natürlich darfst Du das. Wenn Du vom öffentlichen Gelände aus filmst und so lange wie die Filmdatei auf Deiner Festplatte verbleibt. Aber wehe Du stellst es ohne ausdrücklichen Personengenehmigungen anderen zur Verfügung, ins Netz oder möchtest damit sogar privat Geld machen... Eine Verwendung als Beweismittel stellt eine rechtlich ähnlich verzwickte Situation dar. Da kann Andreas sicher mehr dazu sagen. Es ist wie mit vielen anderen Sachen auch: Du darfst sie besitzen aber nicht außerhalb des e…

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Natürlich darfst Du das. Wenn Du vom öffentlichen Gelände aus filmst und so lange wie die Filmdatei auf Deiner Festplatte verbleibt. Aber wehe Du stellst es ohne ausdrücklichen Personengenehmigungen anderen zur Verfügung, ins Netz oder möchtest damit sogar privat Geld machen... Eine Verwendung als Beweismittel stellt eine rechtlich ähnlich verzwickte Situation dar. Da kann Andreas sicher mehr dazu sagen. Es ist wie mit vielen anderen Sachen auch: Du darfst sie besitzen aber nicht außerhalb des e…

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Andreas, meine Aussage bezog sich auf den Amateurfilmer-Schwenk von Handtuch über die Strandpromenade, nicht auf die Aufnahmen einer Dashcam. Da sehen die Interessenlagen auch entsprechend anders aus. Es ist ja auch ein gewisser Unterschied zwischen Hobbyfilmen und ständig aufzeichnenden Unfallkameras und es ist auch für mich nicht einfach alle Differenzen zu erfassen. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Andreas, meine Aussage bezog sich auf den Amateurfilmer-Schwenk von Handtuch über die Strandpromenade, nicht auf die Aufnahmen einer Dashcam. Da sehen die Interessenlagen auch entsprechend anders aus. Es ist ja auch ein gewisser Unterschied zwischen Hobbyfilmen und ständig aufzeichnenden Unfallkameras und es ist auch für mich nicht einfach alle Differenzen zu erfassen. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Die Begründungen sind nachvollziehbar und ich persönlich begrüße die Entscheidung, zumal auch entsprechende Ermessensspielräume diskutiert wurden. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

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    Es wird aber schwierig wenn die Dinger im Auto verboten werden. Erst wenn man einen unverfänglichen Zweck (also kein willkürliches dauerhaftes Aufzeichnen des Verkehrs) glaubhaft machen kann, wird es im Ermessen der Ordnungshüter oder des Gesetzes liegen die Kamera dem Betroffenen nicht sogar abzunehmen. Verhält sich dann so ähnlich wie mit den verbotenen aktiven Radarwarngeräten oder eher wie mit Einhand-Messern. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von berme: „Gegen ungewollte Veröffentlichung im Internet kann man sich ja wehren.“ Jau, aber erst wenn das Kind bereits im Brunnen abgesoffen ist... Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

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    Ein bißchen inkonsequent ohne dem Ordnungswidrigkeit-Tatbestand. Da fehlt dann ein wenig die Abschreckung weil die Geräte heutzutage sehr billig sind und bei Wegnahme leicht ersetzt werden können. So wird es ungebremst mehr und mehr zweifelhafte Videos im Netz geben. Schade. Gegen zugriffsbeschränkte/verblombte Black-Boxen (ohne Video-Funktion) in Fahrzeugen habe ich dagegen gar nichts. Grüße - Bernhard

  • was haltet ihr von Dashcams ?

    BernhardJ - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von Harry App: „Daß man die Aufnahmen nicht veröffentlicht, versteht sich von selbst.“ Leider nicht. Es gibt mehr als genug kranke Typen die auch nur den kleinsten Rempler oder Verhaltensfehler eines Mitmenschen (geschweige denn schwerere Crashs) ins Netz stellen, sei es nur deshalb, weil sie mit einigen Klicks Aufmerksamkeit (die sie anscheinend so nie bekommen würden) erlangen wollen oder um jemanden einfach aus "Spaß" lächerlich erscheinen zu lassen... Grüße - Bernhard

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