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3. Erinnerung
BeitragGestern trudelte hier die insgesamt dritte Erinnerung resp. Aufforderung ein, das Update durchführen zu lassen. Papier ist ja so geduldig ....
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Wer lädt ein???
BeitragDie "Einladungen" 1 & 3 kamen direkt von SAD. "Einladung" 2 kam per Einschreiben von der örtlichen Vertragswerkstatt, die das Auto auch warten. Im neusten Schrieb wurde auch mit Fahrzeugstilllegung gedroht. Gähn!
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Dialogpost
Beitrag"Einladung" 3 von gestern kam auch als Dialogpost. Vielleicht sollte ich mal antworten, damit es keine Monologpost wird.
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Zitat von Rheinschiffer: „Dies wurde nach Informationen des ARD-Politikmagazins "Kontraste" im Bund-Länder-Fachausschuss "Technisches Kraftfahrwesen" auf der Sitzung Mitte März beschlossen. “ Dann sollte dieser Ausschuss - falls er überhaupt und grundsätzlich die fachliche und juristische Kompetenz hat - einmal weiterdenken und VW als Mutterkonzern ebenfalls verpflichten, für das Zwangsupdate auch die notwendigen Garantien auf Folgeschäden im Abgasstrang zu geben (à la USA). Aber dafür fehlt es …
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Nur eine großzügige, kulante und in sich widerspruchsfreie Garantie wird mich dazu bringen, das Update freiwillig aufzuspielen. Sollte es gezwungenermaßen erfolgen müssen, ist es das letzte Fahrzeug aus diesem Konzern. Und dabei spielt es keine Rolle, ob die anderen Hersteller nur wenig besser oder überhaupt nicht besser sind. Der VW-Konzern bereitet mir persönlich Schwierigkeiten, ergo will ich - analog zu allen anderen (glücklicherweise wenigen) Schwierigkeiten in meinem Leben - mit denen dann…
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War gerade mit dem update-freien Krafttier beim TÜV. Problemlos eine neue Plakette bekommen. Der Prüfer war auch sehr skeptisch bezüglich des updates. (Zusatzinfo: Hinterradbremse ging gerade noch so durch, 77000 km. Im März 18 bei der Inspektion wird das gemacht. Der Wowa war auch dran, da wurde noch freundicherweise die Bremse resp. der Auflauf nachgestellt. Sehr nett!)
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@BernhardJ Auszug vom Internetauftritt des Beamtenbundes: Aussagegenehmigung Beamte bedürften einer Genehmigung, wenn sie vor Gericht oder außergerichtlich über Angelegenheiten aussagen wollen, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen. Die Genehmigung erteilt der Dienstvorgesetzte oder, wenn das Beamtenverhältnis beendet ist, der letzte Dienstvorgesetzte. Hat sich der Vorgang, der den Gegenstand der Äußerung bildet, bei einem früheren Dienstherrn ereignet, darf die Genehmigung nur mit dessen Zus…
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Nun ist es in Deutschland aber so, dass nicht Lex-BernhardJ gilt, sondern die vom Staat oder Land erlassenen Gesetze Gültigkeit haben. Die wenigen Ausnahmen zum Bruch der Amtsverschwiegenheit sind eindeutig geregelt. In der Sache des fraglichen Aussageverbots aus diesem Thread finde ich es persönlich auch nicht wirklich dienlich im Sinne der Aufklärung und der öffentliche Meinungsbildung. Das hat schon einen deutlichen Beigeschmack und sorgt auch bei mir für Empörung. Aber wenn der Zeuge als Bea…