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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich vermute ganz stark, dass die Auflaufbremse beim Rückfährtsfahren bergauf eben nicht im "Freilauf" war. Vielleicht noch leicht zusammengeschoben von der vorherigen Bremsung und dann drückt der Anhänger den gesamten Mechanismus mit seinem Gewicht beim Bergauffahren zusammen. Beim händischen Schieben läuft die Bremse nicht auf. Dann gibt es kein Problem.

  • Zitat von grottenolm: „daß die Kupplung " riecht " , wenn Belastung drauf kommt. “ Nach längeren Rückwärts-Rangierarbeiten auf dem Campingplatz, insbesondere bei unebenen Boden, riecht unsere Kupplung auch. Zum Thema Auflaufbremse hier ein interessanter Link, der darstellt, dass beim Rückwärtsschieben mit dem Fahrzeug die Bremse auch nicht ganz löst und somit vielleicht dein Problem erklärt werden könnte.

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