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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von sieWes: „Wie ist folgende Situation einzuschätzen ? “ Hallöchen sieWes, Scheibenkleister, der ist breit . Die Reparaturkosten dürften den Wiederbeschaffungswert überschreiten, aber das kann Dir sicher nur ein Sachverständiger sagen und der ist da, wo Dein Yeti steht, vor Ort und gut. Sollte ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegen,, laß Dir gleich ein Restwertgutachten machen. Wenn Du eine zuverlässige Anwaltskanzelei benötigst, sag einfach bescheid. Wünsche Dir viel Glück bei der B…

  • Zitat von sieWes: „Reparaturkosten incl. MwSt. EUR 22.700,00 Wiederbeschaffungswert regelbesteuert EUR 24.500,00 Restwert incl. MwSt. EUR 11.500,00 Wertminderung EUR 1500,00 “ Hallöchen sieWes, das ist sehr schwer zu beurteilen. Sollte eine gegnerische Versicherung bezahlen müssen, wäre es sinnvoll auf den Wiederbeschaffungspreis zu bestehen. Die Differenz zwischen Reparaturkosten und Wiederbeschaffungswert sind nur € 1800,00 also 8% und liegen damit in einem zulässigen Rahmen von einem eventuel…

  • Zitat von sieWes: „Aber nach Rücksprache mit einigen Karosseriebauern, welche fast alle meinten das die Karre "weich" geworden sei und niemand bein einem zukünfigen Unfall darin sein möchte, entschloss ich mich zu verkaufen. “ Hallöchen sieWes, Gratulation zu Deiner Entscheidung. Wenn man kein sicheres Gefühl mehr hat, hätte ich es auch gemacht. Zitat von Herne: „Dann ist für mich keine fachgerechte Reparatur durchgeführt worden, wenn noch Restschäden vorhanden sind. “ Hallöchen Herne, es wurde …

  • Zitat von Herne: „Ich bin fest davon überzeugt, dass eine Reparatur erfolgt und wenn es in Osteuropa ist. “ Zitat von sieWes: „Damit hast du absolut Recht. “ Hallöchen Herne, da kann ich sieWes nur zustimmen. In Osteuropa gibt es noch echte und gute Reparateure, aber Wunder, wenn die Statik nicht mehr stimmt, können auch die nicht vollbringen. Glaube, mit der Entscheidung von sieWes, können wir das Thema beenden. MfG old man

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