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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Franky82: „Nächstes Jahr kommen dann 205/50R17 von Goodyear drauf dann sollte sich der Verbrauch noch etwas senken. “ Hallöchen Franky82, bitte denke daran, daß Du dann auch auf 6X17 ET 45 Felgen wechseln mußt und erwarte keine großartige Verbrauchsersparnis. Siehe ab Seite 236. az749841.vo.msecnd.net/sitesde…895522e1982691eedcd8a.pdf MfG old man

  • Zitat von Franky82: „Das wollte ich aber nicht, da wurd ich vom Händler wohl etwas falsch beraten . Wollte Goodyear Efficient Grip Performance “ Hallöchen Franky82, der Händler hat Dich schon richtig beraten . Das mit nur M+S kannst Du Dir knicken . Jede zugelassene Reifengröße kann als M+S, Sommer oder Ganzjahresreifen gefahren werden. Eine Vorschrift, das Reifengröße xyz nur mit M+S gefahren werden darf, gibt es nicht . Wichtig ist nur der mindest Last/Speedindex oder höher. MfG old man

  • Zitat von Herne: „Bist du dir da sicher, dann gehen ja 205/55 R16 auch als Sommerreifen. “ Hallöchen Herne, das Thema hatten wir vor einigen Jahren schon besprochen. Glaube Yeti_in_red hatte es geschrieben und wo sie recht hatte, hatte sie recht . Ja, Du kannst, mit der entsprechenden Felge, auch den 205/55-16 als Sommer/Ganzjahresreifen fahren. MfG old man

  • Zitat von Herne: „Und als Auflage steht bei 205 M+S wie auch bei Skoda für die Breite. “ Hallöchen Herne, bei Frank82 steht als Auflage A33 ( Schneeketten bis max 12mm auf zugelassener Achse ), muß er jetzt immer mit Schneeketten fahren . Aber ohne Flachs, was bei Skoda steht ist eine Empfehlung und keine Vorschrift, sonst müßte ja bei den 225/50-17 nur für Sommerreifen zugelassen stehen . MfG old man

  • Zitat von Franky82: „Aha das wäre ja gut dann würden die in der Größe 205/50R17 ja doch drauf gehen. “ Hallöchen Franky82, kannst Du ohne Bedenken machen, nur eine Verbrauchssenkung kannst Du bei der Felgen/Reifenkombination nicht erwarten. MfG old man

  • Zitat von blacky-eti: „So kann ich z.B. sagen, dass ich bei Tacho 60 etwa 53 fahre, usw. “ Hallöchen, verstehe die ganze Diskussion nicht . Man kan doch im MFA unter Einstellung/Winterreifen die Differenz +/- 10 Km/H einstellen. Pech nur, daß dann der Yeti von @Privatier nur noch, mit angelegte Ohren und bergab, echte 215 Km/H läuft . MfG old man

  • Zitat von KAK: „Wie soll das gehen? Laut Bedienungsanleitung, kann man im MFA eine maximal Geschwindigkeit einstellen, wenn Winterräder mit niedrigerer zulässigen Höchstgeschwindigkeit montiert sind. Dann ertönt ein Warnsignal, wenn man schneller als die eingestellte Geschwindigkeit fährt. Mehr nicht. “ Hallöchen KAK, so sieht es bei mir aus. MfG old man

  • Zitat von Rheinschiffer: „Mutig, mutig, zeigt doch wieder mal den „gebündelten Sachverstand“. Nicht zu glauben. “ Hallöchen Rheinschiffer, sei nicht so gemein . Was @KAK da schreibt ist schon richtig und steht auch so in meiner BA. Leider sind die Möglichkeiten +/- 10 Km/H nicht beschrieben und man muß ein wenig probieren, bis, je nach Reifengröße, die richtige Geschwindigkeit angezeigt wird. Die Eingabe der Höchstgeschwindigkeit der Winterreifen ist für mich unwichtig, da ich bei Winterreifen g…

  • Zitat von Sep12: „Und damit stellt man die Tachonazeige um? Legal? “ Hallöchen Sep12, kannst Du doch auch beim Navi machen . Nur da mir das ewige Gesabbel auf den Geist geht, habe ich es auf + 20 Km/H gestellt und damit liege ich unter der Punktegrenze, also legal . MfG old man

  • Zitat von Kailash: „Diese Funktion wird z. B. bei Winterreifen verwendet, bei denen die zulässige Höchstgeschwindigkeit kleiner ist als die Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Bei Überschreiten der Geschwindigkeit wird Folgendes im Informationsdisplay angezeigt: Winter tyres max. speed ... km/h (Winterreifen: maximal ... km/h) “ Hallöchen, gut OK., ziehe meine Behauptung zurück . Nur dann verstehe ich den Sinn dieser Einstellung nicht, wenn der Speedindex des Winterreifens geringer als die im F…

  • Zitat von nate-nate: „Dass der Tacho nicht grundsätzlich voreilen muss, habe ich auch schon gewusst. “ Hallöchen Nate, um es mal auf den Punkt zu bringen . Lt.StVZO §57 kann die Differenz bei +/- 4% liegen. verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_57.php Alle Bereifungen, die in der COC stehen oder eine ABE haben erfüllen diese Vorgaben. Bei einer Bereifung, die nur eine TÜV Bescheinigung haben, wird, wenn diese Grenze nicht eingehalten wird, eine Tachoangleichung vorgeschrieben. Zitat von nate-nate: „Alle…

  • Zitat von Harzer4x4: „Oder lese ich das falsch? “ Hallöchen Harzer4X4, nein, daß hast Du nicht falsch gelesen . Nur Du legst im Augenblich, wenn der Blitz ausgelöst wird, eine Wegstrecke zurück, die nicht zulässig ist. Vereinfacht gesagt, Dein Anhalteweg verlängert sich und stellt eine Verkehrsgefährdung dar. MfG old man

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