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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Passend zum Thema : Mediathek NDR, Panorama 3 vom 14.02.17... ndr.de/fernsehen/sendungen/pan…tos,panoramadrei2394.html Leuchtturm

  • Diese sogenannte "vertrauensbildende Maßnahme" ist für mich eher ein Mitrauensbildende Maßnahme ! Skoda sagt in seinem Schreiben das es eventuelle Beschwerden... aufgreifen wird. Des weiteren wird angeführt, daß durch das Update weder die Dauerhaltbarkeit des Motor und seiner Komponenten noch die Anforderungen an die Dauerhaltbarkeit des Emissionskontrollsystem beeinträchtigt werden. Für mich heißt das, daß Beschwerden die diese genannten Bauteile nach einem Update betreffen in der Regel nicht z…

  • Zitat von old man: „. Endlich mal eine klare Aussage. Keine Garantie, eine freiwillige Kulanz unter ziemlich klar beschriebenen Voraussetzung und eine genaue Beschreibung der betroffenen Teile. “ Die einzige klar beschriebene Voraussetzung für eine Kulanz wird doch im Teil1 Absatz1 des Schreibens von Skoda angeführt. Hier heißt es doch, daß es durch das Update unter anderem zu keiner Verschlechterung der Dauerhaftigkeit des Motors und seiner Komponenten kommt. Weiterhin wird angeführt, daß die D…

  • Hier ein Auszug aus den mir zahlreich vorliegenden Presseberichten: - In vielen Veröffentlichen wird für das Auspielen der neuen Software für den Fahrzeugbesitzer eine Frist von 18 Monaten genannt. -Nach neuesten Meldungen wird der TÜV die Einhaltung (das Aufspielen des Updates) überwachen und bei Überschreiten der genannten Frist die Plakette verweigern. - nach anderen Meldungen wird VW (Skoda?) nach der ersten Aufforderung zum Update den UP-Date Verweigerer noch 2 mal (3 mal?) anschreiben und …

  • Übrigens: Die Mafia hat in einer Presseveröffentlichung das dilittantische Vorgehen der deutschen Autohersteller scharf angegriffen und angekündigt umgehend in den Verkauf von Kraftfahrzeugen auf dem deutschen Markt mit dem Slogan "Wir können es besser- die echten Profis" einzusteigen. (Achtung, wer es nicht erkennt: : dies ist Satire, könnte aber auch fast stimmen) Grüße Leuchtturm

  • Zitat von Fenek66: „Also habe ich meine HU um einen Monat vorgezogen und kann 2 Jahre lang entspannt dem treiben zuschauen... “ So hab ich das auch gemacht. Frei nach dem Motto- "Die können mich mal...! (aber s o w a s von)"- Gruß Leuchtturm

  • Zitat von MajaB: „VCA hat zwar die Überprüfung durchgeführt aber die Freigabe des SW updates für Fahrzeuge im deutschen Markt erfolgte durch das KBA, steht auch in der Freigabe des VCA. Für den Beginn der Frist ist es unerheblich, wann du oder ob du die Nachricht bekommen hast oder nicht. Es gibt ja den Rechtsgrundsatz:" Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!" Verbindlich wird es dann mit der offiziellen Benachrichtigung durch das KBA bzw. ggf. den Stillegungsbescheid durch die zuständige Zulass…

  • Meldung aus der Schleswig-Holsteinischen Landeszeitung vom 21.09.17 Aufgrund der Klage einer Diesel-Halterin gegen die Weitergabe von Daten vom KBA an die Zulassungsbehörden hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig geurteilt, daß bei einer Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion von VW (Softwareupdate) die Daten des Verweigerers vom KBA an die Zulassungsbehörden gegeben werden dürfen, damit diese prüfen können, ob der Betrieb des Fahrzeugs des Verweigerers wegen Vorliegens eines technischen Mangels…

  • Zitat von BernhardJ: „Hat diese Dame etwa schon ein Stillegungsschreiben von der Zulassungsstelle bekommen? Oder hat sie bereits "auf Vorrat" geklagt? Grüße - Bernhard siehe auch: welt.de/regionales/hamburg/art…Rueckruf-informieren.html “

  • Zitat von BernhardJ: „Ich möchte zu bedenken geben “ Zitat von minoschdog: „Du als Bedenkenträger vom Dienst....das wissen wir doch bereits alles. “ Ich möchte hier auch was zu bedenken geben... Der "innere Bedenkenträger" ist jemand mit einem wichtigen Bedürfnis, das es zu integrieren gilt. Zitat von Silke Luinstra, Diplom-Kauffrau und Karrierecoach Quelle: Flensburger Tageblatt Gruß Leuchtturm

  • floho schrieb: Kommt das dicke Ende noch ? Skoda meint -jA-

  • Zitat von Kajo: „Dass bei einem 6 Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von 120.000 Km der Dieselpartikelfilter "zu ist" oder ein anderer Defekt eintritt halte ich für völlig normal. Allerdings hätte ich im Rahmen der "vertrauensbildenden Maßnahmen" nach dem Software-Update schon erwartet dass der DPF getauscht / gesäubert wird. “ In den vertrauenbildenden Maßnahmen von Skoda wird doch anführt, daß die Maßnahmen nicht für"sämtliche den Partikelfilter betreffende Beschwerden, die auf die As…

  • Zitat von CAROMITO: „Wem nützt das Datum von ersten Brief ? Der Inhalt war eine allgemeine Information das ein Update nötig sei . “ Das stimmt so wohl nicht generell. Meinen ersten Brief erhielt ich am 18.10.2016 unter anderem mit folgendem Satz: "Mit diesem Schreiben möchten wir Sie informieren, dass die benötigte Software zur Verfügung steht und Ihr Fahrzeug nun umprogrammiert werden kann. Wir möchten Sie bitten, sich umgehend mit einem autorisierten Skoda Partner in Verbindung zu setzen, dami…

  • Zitat von minoschdog: „Aber "update" drauf und alles wird gut....und den Weihnachtsmann gibt es wirklich. “ Ja, und der hat mir heute sogar einen netten Weihnachtsbrief geschickt. Aber bei allen Diskussionen in diesem Forum - es heißt doch "alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich." Ich verstehe nicht warum meine Nachbarn mit ihrem Ford, Renault, und Opel ohne Zwangsupdate weiterhin fahren dürfen. Sicher läß sich irgendeine juristische Begründung dafür anführen, aber damit ist es m. E. immer noc…

  • Zitat von berme: „@leuchtturm, Ich vermute du hast den 4x2 110 PS , das wird aus deinem Profil nicht ersichtlich “ Ja, Bauj 2012 (Motor CFHA) 15.02.16_ 1. Schreiben von Skoda 09.10.17_ 2. Schreiben von Skoda

  • Zitat von BernhardJ: „Ich habe insgesamt schon 4 Schreiben bekommen. Anfang 2016 das Info, und dann Anfang, Mitte und Ende 2017 die Drohungen. Alle von Skoda. “ Die lesen sicher das Forum mit und haben gedacht bei Dir wären 3 Drohungen nötig. Sollte ich nun beleidigt sein? Die scheinen kein rechtes System und keinen Durchblick zu haben. Was sagt der Norddeutsche : Dascha döösig!

  • Zitat von minoschdog: „Habe ich gesehen, im Grunde vertane Zeit (zum Glück nur wenige Minuten), keine neuen Infos und zum Teil fehlerhaft erklärt. “ Na ja, ganz so informationslos war der Beitrag nicht. Zumindest der Wertverlust ist real. Ich hatte vor, mir ein neues Fahrzeug zu kaufen und hab in den letzten Tagen Autohäuser verschiedener Hersteller aufgesucht. Wenn überhaupt ein Angebot zur Inzahlungnahme meines Yeti TDI gemacht wurde, lag dieses bis zu 30% unter Ankaufpreis nach DAT. Einmal er…

  • Und so weiter, und so weiter.... shz.de/deutschland-welt/wirtsc…efung-vor-id18681491.html

  • Per Zufall entdeckt. Am 11.1217 gab es im Mittagsmagazuin einen kurzen Bericht über Mängel des Diesel Updates (Selbstversuch). daserste.de/information/politi…iche-maengel-auf-100.html (habe ich hier nicht gefunden oder überlesen?)

  • Zitat von CAROMITO: „Habe ich einen rechtlichen Anspruch der Weitergabe meiner Daten, in diesen Zusammenhang, zu widersprechen ? “ Nein ! Wurde duch OVG Schleswig bereits entschieden (Anlage).

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