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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • AGR-Ventil aus Sicht der "Autodoktoren". Geht ja noch youtu.be/Fe98bVt3V2c

  • Zitat von floflo: „Ich hoffe, ich habe das Verfahren jetzt anschaulich machen können. “ Hast Du wirklich sehr sehr anschaulich dargestellt. Ich wünsche jedem, dass das auch so kommt, denn dann ist das betroffene Kfz bis zum Abschluss des Verfahrens alt und grau. Es könnte jedoch sein, dass das Ganze perfider aufgezogen wird. Das KBA gibt die Kfz-Daten der nicht umgerüsteten Fahrzeuge an die zuständigen HU-Organisationen (TÜV, Dekra, u.a.) weiter, ggf. auch über den Umweg "örtliche Zulassungsstel…

  • Zitat von berme: „Existentz vieler Autohändler steht auf dem Spiel. “ Machen wir uns bei diesem Thema doch nichts vor. Die Wertschöpfungskette der Automobilindustrie wird schlicht zerstört. Ich meine hiermit, dass ein hochpreisiges Leasingfahrzeug (z.B. Audi A4) nach 4 Jahren nicht mehr für über 20.000 € an einen privaten Käufer weitergereicht werden kann. Warum? Welcher Normalo kauft schon für 20.000 € ein Fahrzeug, dass möglicherweise von Fahrverboten bedroht ist, mit einem Chiptuning flott ge…

  • Zitat von schrauberass: „Aber Tachobetrug und chiptuning.......ich denke eher nicht. Kaufen würde ich sie trotzdem nicht. Viel zu teuer im Vergleich zu EU Neuwagen. “ Tachobetrug: Jahresumsatz 2012 = 6 Milliarden Euro. Tuning = jedes Jahr Milliardenumsätze. Irgendwo muss das Geld ja hingehen. Aber natürlich liegt das größte Problem bei den Kaufpreisen die aufgerufen werden.

  • Euro 5.5?

    lillesael - - Skoda Yeti Motor & Antrieb

    Beitrag

    Wenn man dies hier liest, werden die Updateverweigerer weiterhin in Euro 5 eingestuft, das Dieselfahrverbot wird für sie gelten. Für die Fahrzeuge mit Update soll Euro 5.5 eingeführt werden mit der Folge, dass diese Autos vom Fahrverbot ausgenommen werden. Mal sehen ob das wirklich umsetzt wird. rp-online.de/leben/auto/ratgeb…-fahrzeugen-aid-1.7231919

  • Zitat von minoschdog: „Tolle Idee, dann hätten die Updateverweigerer ja die Wahl, entweder weiter verweigern und Stilllegung durch die Zulassungsstelle oder doch das "update" und dann Stillstand wegen Motorschaden. “ Tja, wenn man das so sieht wird der Teufel mit dem Beelzebub ausgetreiben

  • Zitat von minoschdog: „Dann kann ja zukünftig vor Gericht nach Gutdünken entschieden werden “ Das kann nicht passieren! Art. 103 Grundgesetz (1) Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. (2) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. (3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.

  • @Privatier @minoschdog Da bleibt mir nur zu sagen... Widdewiddewitt und Drei macht Neune !! Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt ....

  • AGR-Spezial zum Jahresausklang. youtu.be/XTdIIrDW3GI

  • Zitat von dtex: „alter, ich glaub die sind schon ganz schön angepisst... “ Glaube ich so nicht. Denke eher, dass sie eine neue "Arbeitsgelgenheit mit Mehraufwandsentschädigung" gem. § 16 d SGB II geschaffen haben die aus ein paar vorgegebenen Textbausteinen die passenden Antworten im Massenverfahren erstellen wird.

  • Zitat von BernhardJ: „Ich würde vorschlagen besser die Energie auf einen juristisch versierten Einspruch-Text an die Zulassungsstelle zu konzentrieren. “ Als Betroffener würde ich mich ebenfalls intensiv auf die Auseinandersetzung mit der Zulassungsstelle vorbereiten. Teil 1: Mit dem Auto spätstens im April 2018 zur HU (vielleicht 2 Jahre Zeitgewinn?) Teil 2: Schreiben der Zulassungsstelle abwarten. Hoffen, dass keine sofortige Vollziehung angeordnet wird. Einspruch mit aufschiebender Wirkung ei…

  • Zitat von BernhardJ: „E-Governement ist halt im Land der Dichten Denker noch ein ziemliches Fremdwort. “ Ein Gesetz (Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung) haben wir aber schon mal auf Halde. Umsetzen kann es keiner mehr da aufgrund der Kampagne der Bundesregierung "Schlanker Staat = Schlanke Verwaltung" leider niemand da ist der es umsetzen könnte. Aber irgendetwas ist ja immer!

  • Zitat von hstruenck: „wo ich doch einen TSI und einen TDI habe???? “ Ich fange trotz Benzinkutsche schon mal an mein Bußgeldkonto ein wenig stärker mit Geld zu befüllen um ggf. fällige Bußgelder abfedern zu können. -> Umweltzone ohne Umweltplakette befahren = 80,- €, keine Punkte, kein Fahrverbot -> Fahrzeug in Betrieb nehmen, dessen Betriebserlaubnis erloschen war - die Umwelt war dadurch beeinträchtigt = 90,- €, keine Punkte, kein Fahrverbot

  • Zitat von otto36: „Wie sieht denn die Strafe aus wenn ich mit dem Auto fahre obwohl die Zulassungsstelle das Entstempeln angeordnet hat? “ 70,00 € + 1 Puunkt. Das größere Problem kann aber der fehlende Versicherungsschutz werden. Dann sind wir bei einer Straftat gem. § 6 Pflichtversicherungsgesetz.

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