Was dann passiert ist hier schön beschrieben, liest sich aber nicht wirklich gut. Nur ein kurzer Auszug: "Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden." strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung
Zitat von Kajo: „Das hätte ich mir vor Ort nicht gefallen gelassen und auf der Aushändigung des Mangelberichtes bestanden. “ Wenn man trotzdem nichts erhält würde ich mich eingehend mit dem "Beschwerde- und Einspruchsmanagement" des Tüv-Nord auseinandersetzen.
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