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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • TüV Prüfung - HU

    lillesael - - Smalltalk

    Beitrag

    Zitat von berme: „Vertrauensbildend “ Vertrauen in der Kfz-Branche, na ja. Das obige Thema mal im Videoformat aufgearbeitet. youtu.be/QtYo2W-eKa8

  • TüV Prüfung - HU

    lillesael - - Smalltalk

    Beitrag

    Was dann passiert ist hier schön beschrieben, liest sich aber nicht wirklich gut. Nur ein kurzer Auszug: "Sobald Sie die Ordnungsverfügung erhalten haben, darf das Fahrzeug nicht mehr gefahren werden." strassenverkehrsamt.de/artikel/zwangsstilllegung

  • TüV Prüfung - HU

    lillesael - - Smalltalk

    Beitrag

    Wenn es keine "Fake-News" ist steht der erste Anorak. autozeitung.de/kba-vw-diesel-stilllegung-189667.html

  • TüV Prüfung - HU

    lillesael - - Smalltalk

    Beitrag

    Zitat von Kajo: „Das hätte ich mir vor Ort nicht gefallen gelassen und auf der Aushändigung des Mangelberichtes bestanden. “ Wenn man trotzdem nichts erhält würde ich mich eingehend mit dem "Beschwerde- und Einspruchsmanagement" des Tüv-Nord auseinandersetzen.

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