Zitat von Samoht: „" vor 1953 geborene sind vom Umtausch befreit " “ wenn du dich da mal nicht täuscht. Wenn due deinen alten Lappen gegen einen "rosanen" getausct hast, zählt als Stichtag nicht mehr dein Geburtsdatum sondern das Ausstellungsdatum des "rosa Faltblattes".
auf deiner verlinkten Seite steht: Die Planung sieht vor, dass für ältere Führerscheine (erstellt vor dem 31.12.1998) das Geburtsdatum des Inhabers über die Frist entscheidet. Für Führerscheine ab dem 1.1.1999 entscheidet das Ausstellungsjahr über die Frist zum Umtausch. Und wenn nun das rosa Faltblatt nach dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, ist das Ausstellungsjahr und nicht das Geburtsjahr entscheidet wann getauscht werden muß - unabhängig vom Datum der Ersterteilung des Führerscheins.
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