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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von SQ5: „Physikalisch ist eine Verzögerung höher als Erdbeschleunigung auch nicht möglich und trotzdem schafft das die F1. “ Diese Aussage ist grundsätzlich falsch. Selbst normale PKW erreichen Bremsverzögerungen bis zu 11 g (Quelle: johannes-strommer.com/rechner/…eunigung-geschwindigkeit/). mfg web-gb

  • @SQ5: Nun sei nicht gleich eingeschnappt. Das hat doch keiner behauptet. Nur war eine Deiner Aussagen nicht korrekt und das solltest Du akzeptieren. Es geht letzten Endes doch hier um Informationen, die anderen als Hilfe dienen sollen, nicht um die Aufrechterhaltung von Egos. Oder willst Du Dich auf die gleiche Stufe wie einige wenige andere Forenmitglieder stellen, deren Ego von der Anzahl der Posts abzuhängen scheint? Man muss doch nicht immer und mit aller Gewalt rechthaben wollen. In diesem …

  • Mal ein kleiner Tip: auf dem Fahrzeugaufkleber stehen nur einige der Ausstattungskodes. Der freundliche druckt auf Bitten auch die komplette Liste der Ausstattungskodes für das Fahrzeug (VIN-bezogen) aus. Bei mir sind es 5 Seiten und es steht alles drin. mfg web-gb

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