Hallo und guten Abend. Habe das hier diskutierte Thema aufgegriffen und eine Anfrage an meinen Automobilclub gestellt. Sobald ich eine Antwort bekomme, werde ich diese hier einstellen.
So, hier die Antwort von meinem Automobilclub. Ich zitiere aus der Antwort-Mail des ACE. " Die Seitenstreifen- (der Standstreifen ist eine Seitenstreife) - sollen benutzt werden. So die Kommentierung zu § 11 Absatz 2 StVO im Kommentar zur Straßenverkehrsordnung von Hentschel, § 11, Rn. 9. Dies macht auch Sinn, nachdem die Gasse stets mittig zu bilden ist und die Standstreifen häufig nicht ausreichend Platz für einen Rettungswagen oder ein Feuerwehreinsatzfahrzeug bieten." Hoffe ich konnte etwas …
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