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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Hallo und guten Abend. Habe das hier diskutierte Thema aufgegriffen und eine Anfrage an meinen Automobilclub gestellt. Sobald ich eine Antwort bekomme, werde ich diese hier einstellen.

  • So, hier die Antwort von meinem Automobilclub. Ich zitiere aus der Antwort-Mail des ACE. " Die Seitenstreifen- (der Standstreifen ist eine Seitenstreife) - sollen benutzt werden. So die Kommentierung zu § 11 Absatz 2 StVO im Kommentar zur Straßenverkehrsordnung von Hentschel, § 11, Rn. 9. Dies macht auch Sinn, nachdem die Gasse stets mittig zu bilden ist und die Standstreifen häufig nicht ausreichend Platz für einen Rettungswagen oder ein Feuerwehreinsatzfahrzeug bieten." Hoffe ich konnte etwas …

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