Zitat von floflo: „Zitat von hu.ms: „Zitat von andretti: „Zitat von hu.ms: „Wenn es zur hu geht, bei einer kontrolle oder auch wenn ich einfach mal ohne licht fahren will (z.b. bei sonnenschein) kann ich es einfach per taste abschalten.“ Habe ich das richtig verstanden, bei einem Fahrzeug welches ab Werk [lexicon]TFL[/lexicon] hat und haben muss (02/2011), gegen nicht Zugelassene Leuchtmittel tauchen, und zur [lexicon]HU[/lexicon] fahren, und [lexicon]TFL[/lexicon] per Schalter ausschalten,.....…
Zitat von Dieselfan: „ist es erlaubt, sofern ich andere Verkehrsteilnehmer nicht gefährde.“ Das stimmt wohl in keinem Fall. Nach dieser Logik darf man auch mit dem Standlich bei Tag fahren, es gefährdet niemandem und ist auch nicht schlechter erkennbar als wenn man ohne Licht fährt, das wiederum erlaubt ist. Trotzdem ist es verboten mit Standlicht zu fahren.