Auch wenn wir das schon einige Male hatten, müssen wohl doch nochmal die Begriffe und die wesentlichen Inhalte erklärt werden. Nach europaweit gültigem Recht hat ein Privatkund gegenüber einem gewerblichen Anbieter Anspruch auf 24 Monate Gewährleistung. Wichtig ist aber eine von der deutschen Seite in Brüssel durchgesetzte (das deutsche BGB kannte früher nur 6 Monate Gewährleistung) einschränkende Bedingung. 6 Monate lang muss der Anbieter beweisen, dass ein Mangel bei Übergabe noch nicht vorgel…
Zitat von Hoinzi: „Die Beweislastumkehr ist zwar grundsätzlich vorhanden, führt doch aber in aller Regel nicht dazu, dass man faktisch nur 6 Monate Zeit hat.“ Jan, dann melde ich mich nochmal dazu. Mein von Halbwissen geprägter Beitrag #19 (ich bin kein Jurist) wirkt beim nochmaligen Lesen in der Tat zu negativ. Deine Einschätzung der Auswirkung der Beweislastumkehr entspricht sicher der gängigen Praxis, auch letztendlich den gerichtlichen Entscheidungen. Ich war in Brüssel in die Entstehung der…
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