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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von mi-go: „demnach darf die lampe "tagfahrlicht" verbaut sein, ohne zu funktionieren.“ Wieder eine von diesen Fragen, die wohl erst nach Rechtsstreit zu beantworten sind. Wenn es denn jemand klären will. "Leuchtmittel, die verbaut sind, müssen bestimmungsgemäß funktionieren" ist der eine Grundsatz. Eine Tagfahrlichtfunktion darf deaktiviert werden. Das ist auch klar. Sie bezieht sich ja bei vielen Fahrzeugen auf die standardmäßigen Hauptscheinwerfer. Aber, wenn wie beim Yeti zusätzliche T…

  • Bei meinem Auto ist das Tagfahrlicht auch in der Lichtschalterstellung "0" aktiv. In der [lexicon]MFA[/lexicon] läßt es sich ausschalten.

  • Zitat von BernhardJ: „Bei 68 Ohm an 14 V haben wir knapp 3 W Verlustleistung. Daher sind die 17 W viel mehr als ausreichend.“ Kommt darauf an, wo die Widerstände eingebaut werden, ob sie also die 3W Wärmeleistung auch abführen können. Die Nennleistung eines Widerstandes kann man nur ausschöpfen, wenn man für ausreichende Wärmeabfuhr sorgt. Sonst stirbt auch der 17W-Widerstand oder wird zumindest so heiß, dass Plastikteile in der Umgebung ihre Form verlieren. Ich schreibe das deshalb, weil es sch…

  • Zitat von lego63: „Wenn hier im Forum Ein- und Umbauten diskutiert werden, finde ich es schon sehr sinnvoll, dass auch ab und zu mal das Thema in Richtung 'ist das legal oder nicht?' abschweift. Und wenn ich mir den §1.3 3. der Forenregeln ansehe, sollte das sogar bei allen Beiträgen berücksichtigt werden! LG lego“ Das sehe ich aber auch so! Für mich ist das dazu eine Frage des Niveaus.

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