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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Al_Bundy_66: „der YETI stand nur noch rum “ Zitat von Rolf: „der Yeti blieb auch fast ein Jahr stehen “ Zitat von berme: „wir wollen den Yeti ja noch ne Weile fahren “ Wenn's nach Fredl Fesl geht, ist die Entscheidung von @berme besser: Zitat von Fredl Fesl: „Ein Auto, das nicht fährt, das ist sein Geld nicht wert. (...) Ein Auto, das nicht fährt, das ist nicht mal die Hälfte wert. (...) Ein Auto, das nicht fährt, das ist überhaupt nix wert. “ LG lego63

  • Die Betrachtung des "Einzelfalls" darf sich aber nicht nur auf das Fahrzeug beschränken, dessen Kaufpreis (minus Nutzungsentschädigung) man erstattet bekommen möchte. Lässt man dieses Fahrzeug stehen, um die Erstattungssumme zu maximieren, und kauft stattdessen ein anderes (neues) Fahrzeug, so ist auch dessen Wertverlust zu berücksichtigen (insbesondere dann, wenn der degressive Wertverlust eines Neuwagens deutlich über dem linearen des stillgelegten Fahrzeugs liegt). LG lego63

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