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Zitat von floflo: „Bei vielen Fahrzeugen empfinde ich übrigens das LED-Tagfahrlicht als unangenehm grell und blendend.“ Empfinde ich ebenso - insbesondere häufig die selbst drangebastelten! Und wenn ich mir das Foto von xwolf im Beitrag #104 ansehe, wäre mir als entgegenkommendes Fahrzeug eines mit zwei 'gelblichen' [lexicon]TFL[/lexicon] lieber als eines mit zwei dieser 'bläulichen' Kränze. Zitat von xwolf: „Fand das gelbliche [lexicon]TFL[/lexicon] schon immer störend.“ Wie oft siehst Du denn …
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Zitat: „Wie oft siehst Du denn Dein eigenes [lexicon]TFL[/lexicon] ??? ?(“ Zitat von xwolf: „@ Lego63: so gesehen könntest du auch mit eimen dreckigen oder zebeulten Auto rumfahren, von innen sieht man das ja nicht :P“ Ich bin tatsächlich jahrelang mit einem durch extremen Hagel verbeulten Auto herumgefahren und auch daran gewöhnt man sich! Aber der Punkt ist, dass man sein Auto sehr häufig von außen sieht - nur sehr selten während der Fahrt (bis auf die Motorhaube). Der äußere Zustand des Yetis…
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Zitat von Skitom225: „ganz ehrlich geht mir der ewige Hinweis auf StVO / Verlust Versicherungsschutz / Betriebserlaubnis auf den Senkel! Jeder, der an seinem Auto etwas verändert, macht dies auf eigenes Risiko. Wir sind alle 3*7 Jahre alt und brauchen an dieser Stelle keine mahnenden Beiträge.“ Wenn hier im Forum Ein- und Umbauten diskutiert werden, finde ich es schon sehr sinnvoll, dass auch ab und zu mal das Thema in Richtung 'ist das legal oder nicht?' abschweift. Und wenn ich mir den §1.3 3.…
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Zitat von floflo: „So handhabe ich das auch. (...) und der Lichtschalter steht auf "0".“ ALWAG habe ich so verstanden, dass sein Lichtschalter immer auf "AUTO" steht. Ihr handhabt das insofern also nur soweit gleich, dass ihr beim Starten des Motors (ALWAG auch danach) den Lichtschalter in Ruhe lasst. LG lego63
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Zitat von BernhardJ: „Dann haben die den Punkt (5) des §49a der StVZO einfach falsch interpretiert.“ Der ADAC schreibt dazu:Zitat: „ Rückleuchten dürfen in Deutschland bei eingeschalteten Tagfahrleuchten nicht brennen. “ adac.de/_mmm/pdf/tuz_fas_iftk_…htpflicht_26585_51207.pdf Allerdings gibt es ja Fahrzeuge (z.B. von BMW), bei denen das Rücklicht zusammen mit dem [lexicon]TFL[/lexicon] leuchtet. Das bedarf dann wohl aber einer speziellen modellbezogenen Betriebserlaubnis, die bei BMW dadurch er…
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Zitat von Rheinschiffer: „dürfen die nach vorne gerichteten Beleuchtungseinrichtungen nur einschaltbar sein, wenn gleichzeitig auch die Rückleuchten und die Kennzeichenleuchten eingeschaltet werden“ Das ist ja anscheinend unstrittig (inklusive der Ausnahme, dass diese Regelung für [lexicon]TFL[/lexicon] nicht gilt). Die Frage, die sich stellt, ist folgende: Dürfen bei Benutzung von [lexicon]TFL[/lexicon] zusätzlich gleichzeitig die Rückleuchten eingeschaltet sein? Generell ja, generell nein oder…
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Zitat von mi-go: „Der Text ist leider schon 3 Jahre alt“ Hat sich seitdem etwas verändert? Falls ja, was? Zitat von mi-go: „dass in Skandinavien nur mit [lexicon]TFL[/lexicon] gefahren werden darf“ Da steht zwar nicht "nur", sondern "auch" (was je nach Interpretation die Rücklichter zumindest nicht ausschließt). Aber gut, Skandinavien ist ein besonderes Thema, insbesondere, was dort vorgeschrieben ist bzw. nach mancherlei Aussagen geduldet wird (z.B. [lexicon]TFL[/lexicon] verknüpft mit automati…
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Vielen Dank für die ausführliche Stellungnahme! Nur noch 3 Bemerkungen bzw. Nachfragen: Zitat von floflo: „Die entgegensetzte Ansicht des ADAC ist m.E. falsch.“ Der ADAC argumentiert ja nicht über den § 49a Abs. 5 STVZO, sondern stellt seine Ansicht über die 'Nicht-Zulässigkeit' der Benutzung der Kombination [lexicon]TFL[/lexicon] und Rückleuchten - wie üblich - einfach als geltende Regelung dar (wodurch auch immer begründet). Insofern kann man den ADAC auch nicht mit Hilfe des § 49 widerlegen. …