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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von BernhardJ: „Sehr interessante Zitatorgie. “ Zitat von BernhardJ: „ Wie bekommt man sowas hin? “ In dem man nachdem man auf zitieren geklickt hatte nicht den Editor verwendet, sondern den Quellcode-Modus. Dann kann man die Zitierbefehle einfach kopieren und dort platzieren wo man sie haben will.

  • Zitat von BernhardJ: „Ach so... Mein Informatik-Dozent hat immer gesagt, dass einen Quelltext-Editor nur die verwenden sollten, die sich damit auskennen ;~) “ Bei komplexen Programmen oder gar ganzen Internetseiten geb ich Deinem Dozent recht. Bei einem Beitrag im Quellcode-Modus passiert nix außer daß Du halt den Beitrag - wenn Du den Fehler rechtzeitig merkst - u. U. noch mal neu aufsetzen oder nachbearbeiten musst. Bei ganzen Programmen kann mit einem Fehler imensen Schaden angerichtet werden…

  • Zitat von Herne: „395 l Golf+ zu 405 l Yeti ohne Ladeboden, dass ist für mich Gleichstand.“ Für mich zählt das maximal mögliche Ladevolumen. Golf+: 1450 l Yeti: 1760 l (ohne Reserverad)

  • Und die nächste Frage ist ob sich beim Golf+ auch neben der Rücklehne auch die Rücksitzbank umklappen lässt und ob dann auch ein ebener Ladeboden wie beim Yeti vorhanden ist. Ich persönlich schaue inzwischen beim Autokauf auch auf das Händling der zweiten Sitzreihe.

  • Bei der Parkhausgeschichte stellt sich mir die Frage welcher gesetzlichen Grundlage die Maßvorgaben enstammen. Der aus dem 19. Jahrhundert oder der aus 2012. Wenn man mal die Vergleiche zieht die Autos wurde in den Jahren seiner Entwicklung immer breiter und länger. Aber der Parkraum wurde in seiner Breite wie auch Länge nie dieser Entwicklung angepasst. Wieviel Ärsche schauen im Endefekt aus der Parkbucht noch heraus und nutzen die Straße als Parkraum? Genügend. Bei den Baustellen hat es der No…

  • Habe auch mit gemacht. Aber im Falle des Gewinnes würde ich den Opel Mokka nach der Übergabe gegen einen Yeti eintauschen.

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