Suchergebnisse

Suchergebnisse 1-6 von insgesamt 6.

Sponsoren




Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

Sponsoren



  • Zitat von berme: „Auch wenn der Yeti relativ selten gestohlen wird, macht eine Vollkasko über eine längere Laufzeit als üblich in Berlin ,wo prozentual am meisten Autos geklaut werden , schon Sinn. “ Wenn es lediglich um die Absicherung eines Diebstahls geht, reicht hierfür auch die Teilkasko.

  • Möglicherweise wird die Versicherung bei einem gestohlenen 189er Fahrzeug einen niedrigeren Wiederbeschaffungswert ansetzen wollen und in der Begründung anführen, die "Schummeldiesel" seien stark im Preis gefallen.

  • Zitat von sieWes: „Des Weiteren könnte man die Teile verwerten. “ Insbesondere das "Software-Update-freie Steuergerät" könnte in naher Zukunft eine Wertsteigerung erfahren, die nur der bitcoin hingelegt hat.

  • Der berme wird doch hoffentlich vor "Übergabe des YETI" die Schilder abgeschraubt haben.

  • Zitat von berme: „Das ein Skoda in einem dichtbesiedelten Wohngebiet aus einer Parklücke per Kran bzw Abschlepper gestohlen wird, dürfte eher sehr selten vorkommen. Fällt auch gar nicht auf. “ Einfach während des "Rentner-Mittags-Schlafs" vorfahren, aufladen und wegfahren. Bei neugierigen Blicken möglicher noch aktiver Nachbarn auf die Elektrik der neuen Fahrzeuge schimpfen. Wünsche viel Spaß mit der Benzinkutsche.

  • Zitat von berme: „Die Langfinger hatten mich bestimmt dabei beobachtet wie ich eine Kiste Lübzer im Kofferraum verstaute. “ Das hätte der eigenen Versicherung gemeldet werden müssen und diese hätte darauf hin sicherlich eine "Verleitung zum Diebstahl" abgeleitet. Wer trägt denn schon eine Kiste Lübzer davon, wenn er sie auch mit einem YETI wegfahren kann.

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.