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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • In Ergänzung zu dem Beitrag vorweg hier der Link: bild.de/geld/2018/geld/wirtsch…diesel-55997980.bild.html

  • Zitat von Privatier: „Somit hat trotzdem auf jeden Fall der Staat Einnahmen, die VW Aktionäre und die Fahrer von Fahrzeugen aus dem VW Konzern sind die Dummen. “ Ruhig bleiben, nach wie vor läuft ja ein Verfahren hinsichtlich der möglicherweise verspäteten Abgabe der Warnmeldung und die strafrechtlichen Verfahren gegen Beteiligte sind auch bei uns in DEU noch nicht abgeschlossen. Bleiben noch die Fahrer von Fahrzeugen aus dem VW Konzern und da muss jeder für sich selbst entscheiden welchen Weg e…

  • Zitat von yyeettii: „und damit schon mal gut 20% an sich selbst BTW, die 1 Mrd. sind nicht mal 0,5% vom Umsatz, also eher ein öffentlichkeits-wirksames symbolisches Bußgeld als eine empfindliche Strafe “ Hält den der VW Konzern 20 % am Land Niedersachsen? Nach meiner Einschätzung geht die Höhe des "Bußgeldes" in Ordnung. Ich bin nach wie vor heilfroh, dass wir hier keine "amerikanischen Verhältnisse" haben.

  • Zitat von neugieriger mensch: „Die Verarsche geht weiter und die Betroffenen läßt man hängen. Leute klagt was das Zeug hergibt, die Chancen und jetzt erst recht durch das OLG Urteil sind so gut wie nie. “ In dem angesprochenen "OLG Köln Urteil" wurde ein unabhängiger Händler (kein VW-Vertragspartner) erfolgreich auf Rücknahme verklagt. Ich müsste meine SKODA-Werkstatt verklagen, die mich seit Jahren bestens versorgt und auch im "VW-Skandal" nicht allein gelassen hat. Dazu sehe ich keinen Grund. …

  • Zitat von berme: „Die meisten klagen ja auch in erster Linie wegen dem zusätzlichen Wertverlust. “ Selbst den konnte ich nicht festmachen. Für meinen ersten YETI hatte ich 28.000,00 € gezahlt und hätte nach 5 1/2 Jahren mit einer Laufleistung von 70.000 Km noch 14.500,00 € bei der Inzahlungnahme (Ende 2016) erhalten. Zitat von tudi: „Das Bußgeld beträgt lediglich € 5 Millionen. € 995 Millionen sind Gewinnabschöpfung. “ Entscheidend ist doch dass VW 1.000.000.000 zahlt.

  • Es ist durchaus üblich dass bei solchen Ermittlungen ein "Deal" mit der gegnerischen Seite vereinbart wird. Dadurch erspart man sich oftmals jahrelange und kostspielige Gerichtsverfahren.

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.