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Zitat von Herne: „Dummheit vom Kunden wird belohnt. bild.de/politik/inland/politik…nehmen-60262390.bild.html “ Wer im Januar 2017 einen gebrauchten VW mit 189er Motor kauft, sollte eigentlich wissen, das es sich um ein "Schummelfahrzeug" handelt. Bin dann mal auf das Urteil der nächsten Instanz gespannt.
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Zitat von CAROMITO: „businessinsider.de/wirtschaft/…0-euro-schadensersatz-an/ VW bietet nach Abgasskandal Dieselfahrern zwischen 1350 und 6257 Euro Schadensersatz an F.U. “ Zitat von Meister Lämpel: „Da steckt im Detail bestimmt ein Haufen Arbeit, der sich sicherlich nur zum Teil automatisieren lässt. Das erklärt aber m.E. zumindest einen größeren Anteil dieser Forderung. “ Die Zahlen wurden auch eben bei "BILD+" genannt - bitte beachten der Artikel kann nur mit Bild Plus gelesen werden. "VW: „A…
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Nach dem Scheitern der Vergleichsverhandlungen fordert der "Verbrauchende Vorstand Klaus Müller": "Müller forderte VW zudem auf, nun alle Dieselkunden in Deutschland zu entschädigen und nicht nur die 400.000 Autofahrer aus der Musterklage. „Volkswagen muss sich jetzt die Frage gefallen lassen, ob der Konzern nicht allen betroffenen Dieselkunden in Deutschland eine Entschädigung zahlen sollte." Quelle: amp2.handelsblatt.com/unterneh…al-betrogen/25551958.html
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Desweiteren bin ich mal auf die Entwicklung der "Streitigkeiten" bei den my-right-Klägern gespannt. Einige haben sich wohl auch noch zusätzlich bei der Musterfeststellungsklage "einschreiben" lassen und das obwohl sie die Angelegenheit bereits an my-right abgetreten hatten. Außen vor sind sicherlich alle, die einen eigenen Anwalt mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben.
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Zitat von no-zafira-anymore: „"Nur zur Klarstellung: Sie bleiben bei dieser Vorgehensweise natürlich unser Kunde. Die empfohlene Anmeldung zur MFK ist nur ein „Sicherheitsnetz“ für den aus unserer Sicht unwahrscheinlichen Fall, dass die Gerichte den Streit um die Abtretungen letztlich zugunsten von VW entscheiden. Sie müssen deshalb sonst auch nichts tun. Wir kämpfen weiter für Sie. “ Erstaunlich - solch eine Empfehlung hätte ich nicht für möglich gehalten. Besten Dank für den ergänzenden Beitra…
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Zitat von Rheinschiffer: „kostenlose-urteile.de/Saarlaen…saetzlicher.news28456.htm R.S. “ Besen Dank für den Link zu dem Urteil des OLG Saarland vom 14. Februar 2020. Den nach meiner Meinung übertriebenen Forderungen der Klägerin folgte das OLG nicht: "Fahrzeugkäufer muss sich Nutzungsvorteile anrechnen lassen Der der Klägerin entstandene Schaden bestehe darin, dass der abgeschlossene Kaufvertrag über das Fahrzeug nicht ihren berechtigten Erwartungen entsprochen habe. Dieser Schaden sei dadurch …
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Zitat von CAROMITO: „Im Normalfall ist es sonst dem Besitzer seine Angelegenheit ob, wann und welchen Service er einhält. Er könnte das sonst in jeder beliebigen Werkstatt zu niedrigen Preisen in Auftrag geben. Ich sehe in den Bedingungen der VBN eine Nötigung der Kläger. “ Grundsätzlich ist es richtig dass ein Kfz-Besitzer selbst entscheidet wann er in welcher Werkstatt einen Auftrag zur Wartung / Pflege / Reparatur seines Fahrzeuges erteilt, bzw. ob er diese Arbeiten möglicherweise selbst durc…
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Zitat von CAROMITO: „Genau das ist der Punkt - hier gibt VW etwas vor und der Halter wird genötigt ! “ Ja wir sind uns in der sachlichen Bewertung sicherlich einig, nur ich möchte hier nicht von Nötigung sprechen. Es ist mir auch kein anderer Hersteller bekannt der bei einem Garantieversprechen, immer über die gesetzliche Gewährleistung hinaus, nicht Vorgaben hinsichtlich der Durchführung von Wartungs- / Kontrollmaßnahmen vorschreibt. Selbst Schadensversicherer geben in der Regel in ihren Beding…
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Zitat von Rheinschiffer: „kostenlose-urteile.de/Saarlaen…llung-geben.news28457.htm R.S. “ Auch hier gefällt mir die Begründung des OLG Saarland ausgesprochen gut: "Frist von lediglich zwei Wochen zur Nacherfüllung nicht ausreichend Das Landgericht Saarbrücken gab der Klage in erster Instanz statt. Die hiergegen gerichtete Berufung des beklagten Autohauses hatte Erfolg. Das Saarländische Oberlandesgericht wies in Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung die Klage ab. Das Rückabwicklungsverla…
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Einigung
Kajo - - Gesetz & Recht
BeitragVerbraucherschützer und VW einigen sich doch noch: bild.de/geld/wirtschaft/wirtsc…remId=1613497784854281800
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Zitat von floflo: „Interessant finde ich die Aussage von myRight, den Vergleich nicht anzunehmen, weil man damit auf alle Rechte künftig verzichten würde. Wenn man auf Rechte verzichtet, dann tut man das gerade bei myRight, weil man dort seine Ansprüche abtritt. “ Nicht nur myRight auch der ein oder andere "Internetanwalt" rät den Vergleich nicht anzunehmen und VW zu verklagen. Zitat von berme: „Jemand der bspw mit einem Yeti BJ 11 . 250000 km runter hat bekommt genauso viel wie jemand der ein Y…