Handelt es sich um einen Schaden im Rahmen der "Durchrostungsgarantie", wie vorweg von Sep12 beschriebenund wurden alle vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen durchgeführt, stellt die SKODA-Werkstatt einen Garantieantrag und keinen Antrag auf Kulanz. Handelt es sich nicht um einen Schaden der durch die SKODA Garantie gegen Durchrostung entstanden ist kann ich mir den Antrag auf Kulanz bei einem Fahrzeug mit EZ aus 2010 sparen und muss den Schaden auf eigene Kosten beheben lassen.
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