Zitat von SQ5: „Der Täter meldet private Insolvenz an und schon wird das Opfer gleich nochmal Opfer. “ Bitte nicht alles glauben was in einer großen deutschen Zeitung steht. Bei einer Straftat reicht das Einreichen einer Anzeige und dann werden die hierfür zuständigen Organe tätig. Will ich darüber hinaus noch "privat eine Entschädigung erstreiten", sollte ich mir vorher ein paar Gedanken über die Zahlungsfähigkeit des Betroffenen machen, da ich ansonsten die Kosten für ein solches Verfahren übe…
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