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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Hacky-Letter: „Da muss ich wohl mein Urlaubsgeld opfern, da ich auch in einer freien Werkstatt zum Check war.“ Nicht gleich die Flinte ins Korn werfen. ruhig mal die Frage nach einem Kulanzantrag stellen.

  • Ich habe es jetzt seit fast drei Jahren, bei einer Fahrleistung von 55.000 Km, im Gebrauch und bisher keinerlei Probleme; möchte eigentlich auch künftig nicht darauf verzichten.

  • Zitat von BernhardJ: „Sorry, aber pauschales wiederholtes Herumgemeckere an den "ach so anfälligen un ständig undicht werdenden" Schiebe-/Panoramadächern bringt andererseits überhaupt nichts, weder an Erkenntnissen noch an Einsichten.“ Und um den Schaden des Geschädigten zu bewerten müsste man erstens von der Materie Ahnung und das Fahrzeug vor Ort haben. Von daher wird der ein oder andere hier schon schreiben, dass er ebenfalls zu den Panoramageschädigten gehört und andere, ich hoffe ich bin da…

  • @ SchollY - besten Dank für den "Testbericht". Dann werde ich bei nächster Gelegenheit auch mal nach meinem Dach schauen.

  • Zitat von PON: „Ich sage, das war eine schusselige Montage im Werk. “ So was kommt schon mal vor und mal gut, dass es gleich bemerkt wurde. Dann von jetzt an eine trockene und gute Fahrt mit dem Yeti. Gruß Kajo

  • Zitat von minoschdog: „Auf dem Pano-Dach hat man es auch mit stehendem Wasser zu tun, das sucht sich ohne Ablauf seinen Weg. “ Beim Fahren müsste das Wasser ja nach hinten "verschwinden" und vielleicht wäre dann nach Einfahrt in die Garage ein kurzes Abtrocknen hilfreich. Dem Straßenparker hilft das leider nicht. Gruß Kajo

  • Zitat von Totto68: „Ich bin jetzt im 6. Jahr PSD-Besitzer (das zweite inzwischen) und würde es nie wieder missen wollen. Das macht ein komplett anderes Auto. “ So sehe ich das auch und hatte auch bei meinem ersten YETI keine Probleme mit dem PSD.

  • Eine Garantieverlängerung ist für max. 36 Monate möglich und kann innerhalb der ersten beiden Jahre nach Zulassung des Fahrzeuges und einer Laufleistung von höchstens 100.000 Km abgeschlossen werden. Im Anschluss an die 3-jährige Garantiezeit geht der Vertrag automatisch in eine 1-jährige Funktionsgarantie über. Bitte beachten, dass der Vertrag fristgerecht gekündigt wird, wenn dieser zum Beispiel nach 24 Monaten nicht weitergeführt werden soll. Weitere Informationen hier: skodabank.de/de/privat…

  • Zitat von SQ5: „Zerlegen und prüfen. So ist das nur raten. “ Dieser Empfehlung schließe ich mich an und rate allen Besitzern eines YETI mit Panoramadach regelmäßig die für das Dach vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten zu machen bzw. beim freundlichen SKODA-Händler machen zu lassen.

Dieses Forum ist ein privat betriebenes Fanprojekt und steht in keiner Verbindung zur Skoda Auto Deutschland GmbH.