Zitat von dooley242: „Vor allem bei dem Kilometerstand.“ Warum? Der wird doch im Rahmen der Vollkaskoversicherung als "Neuwagen" ersetzt. Hauptsache die Insassen sind heile geblieben.
Zitat von dooley242: „Darum gehts mir garnicht. Ich frage mich nur, wie man is so schneller Zeit sein Auto so demolieren kann.“ Man holt den Neuwagen ab und hat auf dem Weg nach Hause einen Unfall.
Zitat von lillesael: „Bei dem geringen KM-Stand würde mich interessieren, wann denn ein Neuwagen tatsächlich rechtlich in meinen Besitz übergeht?“ Das hat nichts mit dem tatsächlichen Kilometerstand zu tun. Das Fahrzeug geht nach Anmeldung und Übernahme bei Deinem freundlichen Autoverkäufer an Dich über.
Zitat von Käfer62: „Bzw die Versicherung des Händlers“ So bewerte ich das auch. Gleiches gilt auch für mein Fahrzeug, das ich dem Händler zum Beispiel für die Durchführung einer Inspektion übergeben habe. Fällt das Fahrzeug von der Hebebühne zahlt die Werkstatt bzw. deren Versicherung. Steht das Fahrzeug auf dem Hof und wird von einem Kunden angefahren, zahlt dessen Haftpflicht.
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