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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von Columbo: „Werde die Anschlussgarantie auf jeden Fall verlängern, bisher hat es sich jedenflls gelohnt.“ Wird die nicht langsam, im Hinblick auf Alter und Kilometerstand des Fahrzeuges, nicht mehr bezahlbar? Gruß Kajo

  • Zitat von Columbo: „das fünfte Jahr hat 520€ gekostet.“ Besten Dank für die Ergänzung. Das könnte man sich noch überlegen. Gruß Kajo

  • Zitat von peterzwo: „Ich hab den defekten Kabelbaum an Skoda geschickt, zurück kam nur eine freche Standardantwort. Für mich war das der erste und der letzte Skoda.“ Was hast Du denn bei einer Laufleistung von fast 100.000 Km erwartet?

  • Zitat von MrLed: „Bei einem konzernübergreifenden Problem erwarte ich etwas mehr Kulanz!“ Bei Fragen der Kulanz muss man sicherlich immer den Einzelfall betrachten. Sicherlich ist ein wesentliches Kriterium das jeweilige Alter des Fahrzeuges und die bereits gelaufenen Kilometer. Für eine positive Entscheidung ist daneben auch noch die Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungsintervalle von Bedeutung.

  • Zitat von dorfschreiner: „Das Problem ist wohl bekannt und Skoda übernimmt nur 50% Material und 30% Arbeit auf Kulanz da der Vorbesitzer einen Servicetermin nicht fristgerecht eingehalten hat.“ Das bewerte ich, unter der Berücksichtigung der nicht nach Herstellervorgaben durchgeführten Wartungsarbeiten, als großzügig.

  • Zitat von Hugi: „Geht bei der Karre sicher noch weiter “ Da ist sicher noch mit dem ein oder anderen Schaden zu rechnen. Will man das wirklich verhindern hilft nur der frühzeitige Austausch des Fahrzeuges nach Ablauf der "Garantiezeit". Dafür ist dann aber in den ersten Jahren ein entsprechender Wertverlust einzurechnen.

  • Zitat von QuasiModo: „hab nur eine 2 Jahresgarantie vom dann abstoßen “ Es gibt die Möglichkeit beim freundlichen SKODA-Händler eine Anschlussgarantie abzuschließen und darüber hinaus bieten auch Andere eine Reparaturversicherung an. Wer sein Neufahrzeug "sorgenfrei" nach der zweijährigen Gewährleistung nutzen will kommt um eine Reparaturversicherung nicht rum. Wichtig ist noch der Hinweis, dass bei Abschluss einer solchen Versicherungen die Wartungs- /Inspektionsarbeiten nach Herstellervorgaben…

  • Zitat von rollerfahrer16: „ach ja, km-stand etwa 92000 km, wenn man der anzeige trauen darf. “ Bei einem 8 Jahre alten Fahrzeug mit der angegebenen Fahrleistung kann schon mal was kaputt gehen. Drücke die Daumen, dass der YETI dann nach der Reparatur wieder brav seine Kilometer einsammelt.

  • Zitat von Jay-Zee1893: „Hab grad die Meldung bekommen, dass das Auto fetig ist und Skoda keinerlei Kulanz übernimmt. “ Wurden alle vorgegebenen Wartungen beim freundlichen SKODA-Händler durchgeführt? Falls ja würde ich SKODA Deutschland direkt anschreiben und um eine Überprüfung des Kulanzantrages bitten.

  • Zitat von Jay-Zee1893: „Jetzt bin ich wirklich sehr gespannt, Skoda ist jetzt am Zug! “ Dann drücke ich mal die Daumen. Auf jeden Fall noch ein Gesprächsprotokoll von dem Gespräch mit SKODA DEUTSCHLAND anlegen - für den Fall der Fälle dass noch einmal was verloren geht.

  • Zitat von Rolf: „Man kann sich das alles schön reden, genial ist der Yeti, aber eine Menge Macken hat er trotzdem und vor allem, viele Macken bräuchten nicht sein wenn sie über die Bauzeit mal abgestellt würden. “ Mal abgesehen, dass der ein oder andere YETI-Fahrer auch mal Pech haben kann, kann man sich alles auch schlecht reden. Wenn dann noch der "Geiz" den Weg zu den vom Hersteller vorgeschriebenen Wartungen verhindert, darf ich mich nicht über Mängel wundern, die dann in Folge nicht kulant …

  • Zitat von Jay-Zee1893: „Da hängt ja auch noch die Geschichte mit dem fehlerhaften Kühlereinbau und nicht funktionierender Mobilitätsgarantie in Rumänien mit dran. “ Nun der Antrag auf KULANZ ist die eine Seite. Sollte es sich nachweislich bei dem Kühlereinbau um eine fehlerhafte Leistung der durchführenden Werkstatt handeln, wäre ein möglicher Regressanspruch auch gegen diese Werkstatt zu stellen. Damit hat dann SKODA nichts "am Hut". Gleiches gilt für berechtigte Leistungen aus der Mobilitätsga…

  • Zitat von Feierabend: „Die gleichen Werkstätten reisen sich aber auch für langjährige Stammkunden die Beine aus. Diese "2-Klassen" Behandlung verurteile ich ebenfalls. “ Als Stammkunde bestehe ich auf einem "Erste-Klasse-Service". Zitat von Feierabend: „Da war der 2L TDI ohne DSG die beste Wahl. Was bin ich froh. “ Das kann ich sowohl für meinen ersten als auch für meinen zweiten YETI bestätigen.

  • Zitat von Phoenix1830: „Werkserstzulassung 28. Februar 2016. Kauf 28. April 2016. Garantie ist laut Werkstatt am 28. Februar 2019 abgelaufen. Ich habe den Yeti aber erst 2 Monate später verkauft. Dachte, dass meine Garantie erst mit Kaufabschluss beginnt. “ Die Aussage der Werkstatt hinsichtlich des Gewährleistungszeitraumes (Garantie) ist richtig. Diese beginnt mit der Erstzulassung des Fahrzeuges und läuft dann 2 Jahre. Bei Vertragsabschluss hätte die Möglichkeit der Verlängerung der Garantie …

  • Zitat von dergast: „Laut der ersten Werkstatt "Nee, also wir stellen hier keinen Antrag. Rufen sie direkt dort an." “ Kann mich dem Empfehlung von old man nur anschließen und empfehle ebenfalls einen Antrag auf Kulanz zu stellen. Diesen Antrag möglichst schriftlich mit Beifügung aller notwendigen Unterlagen (Kopien der durchgeführen Wartungen bzw. des Wartungsnachweises im Heft). Von telefonischen Anfragen rate ich ab.

  • Zitat von SQ5: „Drum prüfe wer sich länger bindet, ob sich nicht ne Standheizung findet! “ Das mit der Standheizung hatte ich auch schon auf meiner "Überlegungsliste", dann aber unter der Rubrik 3 "wäre schön - aber nicht unbedingt notwendig" für mich einsortiert. Vielleicht überlege ich mir das dann beim Kauf des nächsten Fahrzeuges noch einmal.

  • Zitat von Chief Joseph: „Kannst du was zu den Kosten sagen? Was wurde denn alles gemacht? “ Von Interesse wäre auch noch wann die Klimaanlage gewartet wurde.

  • Zitat von rollerfahrer16: „und wieder zeigt mein "problemyeti", dass er gewillt ist, fast jeden möglichen schaden mitzunehmen. habe heute unterrostungen an der heckklappenkante entdeckt, und das bei noch nicht mal 100000km. ich kann das nur noch mit galgenhumor nehmen “ Bei einem 9 Jahre alten Fahrzeug vermag ich für den angezeigten Schaden keinen Galgenhumor zu entdecken.

  • Beim Ölwechsel ist es wie beim Wechseln der Unterhose - die Vorgaben des Herstellers / der Ehefrau sind zu beachten, sonst droht "Mecker".

  • Zitat von gery56: „Das Öl ist mit Mathy-Aditiv, nach hersteller angaben sind 100,000 km kein problem “ Von Aditiven halte ich persönlich nichts und bevorzuge auch hinsichtlich der Ölsorte /des Ölwechsels die Vorgaben des jeweiligen Herstellers bei meinen Fahrzeugen.

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