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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Den Vorschlag finde ich gut. Gruß Kajo

  • Zitat von schrauberass: „Zu den Geschwindigkeiten möchte ich nur soviel dagen, da wo sie angebracht sind gehören sie hin. Überwacht mit empfindlichen Strafen nach Einkommen. 3 Spurige Autobah die gerade ist mit 100 ein no go. Ein holprige schmale Landstr mit scharfen Kurven mit 100 ein no go.“ Sehe ich auch so, insbesondere eine einkommensabhängige Geldbuße wäre mir sehr recht. Dazu bei extremen Übertritten oder notorischen Schnellfahrern ein Fahrverbot. Gruß Kajo

  • Dafür und Dagegen

    Kajo - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Es gibt Befürworter für und sicherlich auch Gegner gegen diesen Vorschlag aus Goslar. Was allerdings nicht notwendig ist, dass der ein oder andere Beitragsschreiber Andersdenkende beleidigen bzw. belehren muss. Von daher wäre ein wenig Toleranz angebracht. Gruß Kajo

  • Zitat von lillesael: „ 1. Pflicht zum Einbau eines Handyblockers in jedes Fahrzeug. Ergebnis: es ist keine mobile Kommunikation im Auto mehr möglich. 2. Nachrüstpflicht eines Geschwindigkeitsbegrenzers (analog zu LKW) gekoppelt an GPS-Kartendaten und Verkehrszeichenerkennung. Ergebnis: z.B. wo 70 steht kann ich auch nur noch 70 fahren.“ Kommunikation im Auto muss grundsätzlich möglich sein, da ja auch Mitfahrer dies ohne Gefahr nutzen können. An Stelle eines Geschwindigkeitsbegrenzers, wäre mir …

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