Zitat von redrose: „Das mit der Neuwertentschädigung scheint zu funktionieren. Da ich diese Leistung in meiner eigenen Versicherung vereinbart habe, steht mir das in jedem Fall auch jetzt zu. Entweder die gegnerisxhe Versicherung zahlt das oder ich kann es über meine Vollkasko abwickeln. So die Aussage von meiner Versicherung. Da in diesem Fall der Kaufpreis nicht verhandelt wird sondern der Listenpreis bezahlt wird, bekomme ich für den Zeitraum bis zur Lieferung ein Fahrzeug vom Autohaus gestel…
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