Zitat von ToddBeamer: „mit Kurzzeitkennzeichen darf ich mein Fahrzeug nicht mehr auf einem öffentlichen Parkplatz abstellen, wenn es abgelaufen ist - stimmt das?!?“ Ja, ist im Prinzip dann so als hättest du keine Schilder drauf (Fahrzeug ist dann ja auch nicht mehr versichert). @mi-go: Bring einen Edding mit, ich habe noch zwei Kurzzeitkennzeichen vom Yeti hier liegen (nein, ist nur ein Spaß, die bleiben natürlich hier...)
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