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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich habe mir grad mal Bilder vom Neckartor in Stuttgard angesehen. Die Station steht hier in einer Nische, an zwei Seiten ein Gebäude, die dritte direkt an der Straße 6-Spurig. Gegenüber wäre eine Grünfläche gewesen. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

  • Die Meßstelle auf die andere Straßenseite und gut is..und nicht in einer Nische ohne Luftzirkulation im Staubereich vor einer Kreuzung. Wenn da ein LKW oder Bus mal seinen Dreck rausbläst bekommt man sehr gute Werte. Otto

  • Zitat von Silva: „Ich meinte, dass der Standort für die Messung der Luftqualität zweitrangig sein sollte. Also dass es auf ein paar Meter nicht ankommt. Wichtig ist, dass bei uns die Luftqualität gemessen wird. “ Natürlich sollte die Luftqualität im Vordergrund stehen. Nur wenn man schon willkürlich Grenzen setzt so sollten diese doch wenigstens nach Vorschrift gemessen werden, und da macht der Standort einen großen Unterschied. Immerhin geht es auch um Fahrverbote oder aber Strafgelder der EU. …

  • Zitat von Silva: „Und wenn das eben baubedingt nicht geht, die Luft aber trotzdem gemessen werden sollte? “ Tolles Argument. Du erinnerst mich jetzt stark an Bernhard. Es gibt nur eine Wahrheit und das ist deine. Wenn es dem guten Zweck dient gelten Vorschriften halt nicht mehr? Wenn man Grenzwerte und dessen Messung schon festschreibt, sollte man sich auch daran halten. Und nicht nach gut Dünken handeln, nur um das gewollte Ergebnis zu erreichen. Dann kann man sich das Messen auch gleich ganz s…

  • Zitat von Silva: „Und noch eine kleine Anmerkung. Mir scheint, als wenn nun alle Kritiker der Standorte verstummt sind. “ Ne, ich war nur mal schön was essen. Und was das alter der Station angeht: Mein Auto ist auch älter als die Blaue Plakette, trotzdem dürfte ich damit nicht in die entsprechende Zone.. Ich möchte nicht wissen wie groß der Aufschrei wäre......ach ne, war ja dein Spruch. Otto

  • Zitat von Silva: „Es ist unglaublich..... In der EU Richtlinie steht alles drin, es werden alle Behauptungen die hier aufgestellt wurden widerlegt. “ Du hast diesen Teil der Richtlinie wohl überlesen: b) Der Ort von Probenahmestellen ist im Allgemeinen so zu wählen, dass die Messung sehr kleinräumiger Umweltzustände in ihrer unmittelbaren Nähe vermieden wird, was bedeutet, dass der Ort der Probenahmestelle so zu wählen ist, dass die Luftproben — soweit möglich — für die Luftqualität eines Straße…

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