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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von floflo: „Meine Bemerkung, den Kaufpreis besonders niedrig anzusetzen, war natürlich so gemeint, dass man ihm im Kaufvertrag niedrig ansetzt, tatsächlich aber mehr bezahlt bekommt. “ Ein Betrug mit einem anderen ausgleichen. Das ist ja mal gerecht...

  • Zitat von Rolf: „So toll ist das denke ich gar nicht, die meisten Kläger haben nur ein Auto und sind darauf angewiesen oft auch wenn zwei Autos vorhanden sind, wird doch jedes Auto gebraucht. “ Warum verkauft ihr nicht einfach den ungeliebten Yeti? Den Schadensersatz könnt ihr trotzdem einklagen. Die Entschädigung wird dann mit dem Verkaufserlös verrechnet. Dann muß keiner warten und sich über sein Auto ärgern.... und ein Anderer bekommt eine Chance auf einen tollen Yeti Otto

  • Zitat von Frank050853: „Wir wollen eigentlich den Yeti behalten und nur eine möglichst hohe pauschale Entschädigung ohne Rückgabe in einem baldigen Vergleich, weil unsere Nerven eben auch durch existenzielle gesundheitliche Probleme beansprucht werden - neben den ja nun jahrelangen Schummelsoftwarequerelen. “ Wenn euch der Prozess an die Nerven geht warum seid ihr dann vor Gericht gezogen? Einfach update drauf und sich am Wagen freuen. Die Entschädigung wäre mir meine Gesundheit nicht wert. Otto

  • Zitat von minoschdog: „@otto36 und @Rheinschiffer, wenn ihr schon ausser "ich hab's ja gleich gewusst" nichts beitragen könnt....warum mischt ihr euch eigentlich ein? “ Wo steht bei mir "ich habe es ja gleich gewußt"? Ich habe nur die Frage gestellt warum man klagt wenn man das Auto behalten möchte. Sich für ein paar Euro die Nerven kaputt machen lohnt sich meiner Meinung nach nicht. Darüber sollte man sich vor einem Prozess halt im Klaren sein. Ich war früher auch mal ne Zeit lang für jeden Str…

  • Zitat von rainer II: „" hat angedeutet" ....Wer entscheidet eigentlich, wieder eine nächste Instanz ? “ Da der Hersteller nicht vor Gericht stand, kann er auch nicht verurteilt oder frei gesprochen werden. Also wird es auch keine Entscheidung geben. Auch nicht in der nächsten Instanz. Otto

  • Zitat von CAROMITO: „Die gleichen Argumente können für die Geschädigten zutreffen. Stell Dir doch einmal die Frage wie sich das auf die Käufer ausgewirkt hat “ Genau die hat er doch gemeint! Wo genau liegt denn jetzt der Vorteil aus dem ganzen Skandal? Verunsicherte Käufer, Mrd. Steuerausfälle, reiche Juristen, überlastete Gerichte, ungeliebtes Update usw. Nur für die Umwelt wurde nichts erreicht. Auf Deutsch: Ausser Spesen nichts gewesen... Otto

  • Zitat von floflo: „Verinnerlicht man sich das, wird offenbar, wie krank das doch alles ist, “ dem kann ich nur zustimmen.

  • Zitat von berme: „Ja man sollte die Verhältnismäßigkeit beachten. Ich wäre auch mit etwas weniger als dem Kaufpreis zufrieden. Damit macht man immer noch ein sehr gutes Geschäft. “ Lese dir doch nochmal deinen ersten Satz durch... und dennoch geht es dir um ein gutes Geschäft und nicht um Schadensausgleich. Also doch keine Kirchen mehr in den Dörfern Otto

  • Zitat von berme: „Wenn Induvidualkläger aufgrund der hohen Kilometerleistung keine Entschädigung bekommen, müssten ihre Anwälte sich doch auf die MFK beziehen können bei der es vermutlich auch Entschädigung für EA189 Autos mit hoher Kilometerleistung über 200000 km bzw 250000 km gab. “ Das MFK war ein Vergleich mit den Teilnehmenden Kunden. Der BGH hat jetzt eine klare Entscheidung gegen solche Entschädigungen getroffen. Da haben die Anwälte keine Chance mehr. Otto

  • Zitat von BernhardJ: „sondern darüber hinaus wissentlich das Potential anderer, weiterer zur Verfügung stehender Techniken (beispielsweise die von mir schon öfter erwähnte 3- oder 4-fach Kombikatalysator-Technik) ignoriert und nicht ausschöpft zwecks Bereicherung. “ Das heißt also das ich sittenwidrig betrogen wurde wenn man mir einen kleinen Motor einbaut obwohl es auch einen starken gab... oder mir einen Verbrenner liefert obwohl der elektroantrieb sauberer ist. Ich denke mal du stellst zu hoh…

  • Das ist ja toll!!! Da wird ein großer Konzern in der Existenz bedroht oder wir als Steuerzahler zur Kasse gebeten und wofür??? Für nichts, die Luft wird dadurch nicht besser nur ein paar Anwälte reicher. Diese sinnlose Klagerei geht mir gehörig auf den Senkel. Andere Verfahren bleiben an den Gerichten liegen weil diese überfordert sind. Otto

  • gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    otto36 - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Zitat von BernhardJ: „Ich finde es richtig, dass eventuell jetzt auch das KBA eins auf die Nase bekommt. “ Wenn man die einzelnen Mitarbeiter belangen würde.. aber so wird der Steuerzahler belangt und somit der eigentlich Geschädigte. ( wenn es denn solche gibt ) Allerdings finde ich die Lösung mit den updates als absolut richtig. Man muß ja nicht mit Gewalt die eigene Wirtschaft vor die Wand fahren Otto

  • gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    otto36 - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    @mondschein deine Ausführungen sind mir schon klar.. genau darum finde ich es überhaupt nicht prickelnd wenn "Im Auftrag der Bevölkerung" die DUH gegen eine Behörde klagt und ich als "Volk" davon keinen Vorteil habe sondern nur die Kosten tragen darf. ( und ausserdem die Gerichte noch mehr zugemüllt werden ) Die Einzigen die davon profitieren könnten sind die Anwälte und evtl. politische Organisationen die über den Umweg der DUH ihre Intressen durchsetzen wollen ohne diese offen als Forderung im…

  • gerichtliche Betrachtung zum Abgasskandal

    otto36 - - Gesetz & Recht

    Beitrag

    Ich kann dir nur raten das update aufspielen zu lassen. Dadurch kommst du in den Genuß der Vertrauensbildenden Maßnahme und somit zu einer Garantie auf betroffene Aggregate. Ferner hat es zu den Folgen des update keine negativen Erfahrungsberichte mehr gegeben. Das ganze ist einfach den Ärger nicht mehr wert. Otto

  • Zitat von floflo: „Na ja, wenn man auf Rückgabe des Fahrzeugs gegen Erstattung des Kaufpreises geklagt und gewonnen hat und der realisierbare Verkaufswert des Fahrzeugs deutlich niedriger ist als der zu erstattende Kaufpreis abzüglich des Nutzungsausgleichs, ist der freudige Smiley doch gerechtfertigt. “ Ist er nicht, man muß ja dann seinen geliebten Yeti abgeben und wirkliche Alternativen gibt es nicht Otto

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