Zitat von Privatier: „Mit dem Diesel geht es nicht ! “ Auch mit dem Diesel geht es, zur Not gibt es aber auch noch den 5. Gang. Hast doch ein Schaltgetriebe Otto
Zitat von nate-nate: „Die Geräte blitzen schon bei einer echten Überschreitung von 6 Km/h. Bis 5 Km/h werden toleriert. “ Zitat von Rheinschiffer: „Bei Geschwindigkeiten unter 100 km/h werden 3 km/h abgezogen. Liegt die Geschwindigkeit über 100 km/h, beträgt der Abzug der Toleranz 3 Prozent. “ Ihr vergleicht hier mal wieder Äpfel mit Birnen. Bei gemessenen Geschwindigkeiten gibt es die 3Km/h Toleranz. Bis überhaupt gemessen wird gibt es 5 Km/h Das macht zusammen min. 8 Km/h bis es Geld kostet. (…
Wer hat denn mal 15€ für 2 Km/h zu schnell bezahlt? Oder sogar bis 5 Km/h ? er möge sich hier melden. Wenn mich mal die Polizei bei einen solchen schweren Verstoß rauswinken sollte, wird es mit schwer fallen nicht in Gelächter auszubrechen und fragen ob sie nicht wirklich Besseres zu tun haben. Otto
Zitat von yyeettii: „es gibt Kommunen, da wirst du bereits ab 1 kmh tatsächlicher Überschreitung zur Kasse gebeten “ Was bekomme ich denn wenn die 3Km/h abgezogen wurden? Otto
Wie ist es denn mit dem Radio? Da weden doch im Lokalradio gern die aktuellen Blitzerstandorte genannt. Übrigens werden diese in der Regel von der Polizei mitgeteilt. Otto
Zitat von nate-nate: „Radio hören ist nicht verboten. “ Ein navi benutzen auch nicht.. Wenn mir mein Reporter im Radio den Blitzer nennt ist es legal und wenn mir mein Radio einen potentiellen Standpunkt nennt ist es illegal.....komische Welt. Das Geräte verboten sind die Geschwingkeitsmeßanlagen erkennen können finde ich richtig. Doch warum sind Geräte veboten die mich vor "Unfallschwerpunkten" warnen?? Otto
Zitat von mattodriver: „Wo ist das Problem mit dem Radstreifen ? “ „Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren, insbesondere um dem Gegenverkehr auszuweichen. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.“ [/quote]– Anlage 3 Lfd. Nr. 22 Satz 2 StVO[10] Otto
Ich bin zwar kein Motorradfahrer habe mit diesen aber nur selten Probleme. Probleme habe ich mit den Mitbürgern die gern zur Rute greifen wenn es um andere. Noch schlimmer ist es wenn diese Mitbürger sich gegen vernünftige Vorschriften zur Wehr setzen ( z.B. Gesundheitprüfung ab einem bestimmten Alter ) nur weil man selbst mal betroffen sein könnte. Otto
Zitat von row-dy: „woher nimmst du die Gewissheit, das es vernünftig ist eine Gesundheitsprüfung für alle, die eine bestimmte Altersgrenze überschritten haben, einzuführen. “ Ich habe diese Gewissheit nicht. Es war nur ein Beispiel. Es könnten auch Übungsfahrten alle paar Jahre vorgeschrieben werden ( mit zunehmenden Alter in kürzeren Intervallen) oder ähnliches. Mir ging es an dieser Stelle nur darum das Forderungen an andere Gruppen gestellt werden für sich selbst aber die absolute Freiheit fo…
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