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Zitat von old man: „Warum muß das nun der Endverbraucher über TÜV ausbaden? “ Weil nun einmal nicht VW, sondern der Endverbraucher als Halter für das Fahrzeug verantwortlich ist, was aus behördlicher Sicht nicht vorschriftenkonform betrieben wird.
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Zitat von schrauberass: „Ob man da weiterkommt? Ich glaube eher nicht “ Eben. Das ist eine ganz andere Baustelle. Der Halter ist für sein Fahrzeug verantwortlich. Ich sehe da keine Grauzone.
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Zitat von old man: „@mondschein, Eine klare und eindeutige Auskunft b.z.w. Information für den Endverbraucher gibt es nicht. “ Die kann es auch gar nicht geben und die wird es nie geben, denn es handelt sich hier um mehrere verschiedene Baustellen, die mehr oder weniger gar nichts miteinander zu tun haben: 1.) VW hat bei der Typzulassung beschubst ->>geht den Verbraucher zunächst mal gar nichts an, weil dem passiert davon nichts außer das er gut über die Dussel bei VW oder im KBA herziehen kann …
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Hier ist keiner ein böser Mensch, weil er Wertverlust geltend machen möchte. Das kann er tun, wenn er diesen auch belegbar beziffern kann. Und da habe ich persönlich Zweifel. In dem Zusammenhang wundere ich mich auch was ihr immer mit den Händlern macht? Fragen, ob er das Auto haben möchte? Natürlich, dass will er nie. Ich geh da hin und sage das ich dieses Auto kaufen möchte und das in Zahlung genommen werden muss. Da hat noch nie einer gesagt ‚will ich nicht‘ Das hat bei meinem updatefähigen O…
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Zitat von berme: „Da bekommst du nämlich für einen 3 jährigen mit 70000 km noch 55%-60% vom ursprünglichen Kaufpreis geboten. “ Wo ist denn da die große Überraschung?
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Zitat von floflo: „wie z.B. der rechtswirksame Bestand der Typgenehmigung, “ Da ist doch die Frage, ob das überhaupt einer prüft. Wer sollte das denn tun? Geltende "Lehrmeinung" ist ja der Bestand der Typgenehmigung und als Betroffener ist man davon positiv betroffen und stellt sich im Zweifel selbst ein Bein wenn man die Typgenehmigung in Frage stellt.
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Zitat von Privatier: „ ohnmächtige Wut “ Gehts auch etwas weniger dramatisch. Ich weiß nicht, ob es bei der Zulassungsstelle eine Abteilung gibt die zuständig ist Leserbriefe beantworten, etwas Anderes ist es nach Abschluss des Verfahrens nicht, aber eine Antwort wäre vorhersehbar, die offizielle Lehrmeinung ist schließlich bekannt. Man muss deshalb nicht denken, man wüßte dort in der Zula nicht, dass man das Alles auch ganz anders sehen kann. Was übrigens beim Schriftverkehr unter Juristen imme…
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Genau das meine ich ja. Entweder man hat einen rechtsmittelfähigen Bescheid, dann hat man eine Grundlage dagegen vorzugehen oder man hat halt nichts. Dann ist es auch verzichtbar langen Schriftverkehr darüber zu führen.
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Zitat von otto36: „Zitat von Herne: „Damit alles so weiter laufen kann wie die letzten Jahre? “ Nein, aber damit diese unsinnige Klagerei aufhört. Vor allem wenn es im endeffekt nichts bringt außer Ärger und Kosten für uns Verbraucher. Otto “ Das das Einhalten von Grenzwerten mit Mehraufwand verbunden ist liegt in der Natur der Vorschrift, dass ist keine Begründung dagegen. Einen fischigen Geschmack hätte es nur, wenn die DUH die Grenzwerte selbst gemacht hätte. Ich finde es übrigens gut, dass d…
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Zitat von floflo: „. Dann gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder man offenbart, dass man es nicht schafft, um sich dann sagen zu lassen, was man für eine Pflaume ist, “ “Wenn sie das nicht hinkriegen, dann muss das halt ein Anderer machen!” Meiner Meinung ist es abwegig zu glauben, das es das nicht gibt und der Chef immer einsichtig ist, wenn die Mitarbeiter sagen irgendetwas geht nicht. Oder kurz: Eine Führung, die nur Klarmeldungen akzeptiert, kriegt irgendwann nur noch Klarmeldungen zu hören. E…