Zitat von Al_Bundy_66: „Verbandkästen, die nach 1989 hergestellt wurden, sind mit diesem versehen. Ist dieses erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel ausgetauscht werden. Die Rechtsprechung ist da eindeutig und sagt: das Datum auf den neueren Kästen ist eine reine Empfehlung und keine Pflicht!“ Ich glaube Du hast Dir gerade selbst widersprochen. :wacko:
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