Zitat von udohans: „Mein 2010er Yeti wurde zurückgerufen (bei ca. 20000km) zum Steuerkettenwechsel, hat Dein 2010er nicht am Rückruf teilgenommen? “ Bei meinem 2010er gab es nie einen Rückruf.
Da bis heute immer noch Steuerkettenschäden beim 1.2 und 1.4, auch bei bereits getauschten Ketten auftreten, hat sich der Konzern zu einer Maßnahme entschlossen. Das Kulanzversprechen von 2012 gilt nicht mehr. Wir bitten um Verständnis, dass VW nicht unbegrenzt für die Haltbarkeit seiner Produkte einstehen kann, so die Aussage VW in der aktuellen Autobild Nr. 21.
Eine neue Kette die ein Autoleben lang hält, wenn es schon die 1. nicht tut. Oder gibt es Wechselintervalle für Steuerketten? Die AB berichtet vom 3. Kettenschaden beim Touran von 2009. Drei Schäden in fünf Jahren beim Jetta bei 35 tkm, 52 tkm und 78 tkm. Kostenpunkt jetzt 1600 €, da hat der Konzern wohl auch an der Preisschraube gedreht.
Warum möchte er denn Kulanz haben? Weil der Hersteller nicht in der Lage ist eine haltbare Kette zu liefern und diese "wartungsfreie" Kette regelmäßig gewechselt werden muss.
Zitat von otto36: „Zitat von Herne: „Drei Schäden in fünf Jahren beim Jetta bei 35 tkm, 52 tkm und 78 tkm. “ Gibt es eigentlich auf Neuteile wieder 2 Jahre Garantie? Dann wäre eine Kulanz ja nicht nötig. “ Wenn du bezahlt hast ja. Bei Garantie/Kulanz nein.