Zitat von BernhardJ: „Wildunfallschaden mit Haarwild am eigenen Fahrzeug wird ja normalerweise von der Teilkasko übernommen, ohne dass es eine Beitragserhöhung gibt. Korrekt? Wie ist das bei einer Vollkasko?“ Es ist ein TK Schaden. Die VK wird ja nur in Anspruch genommen wenn die TK aus welchen Gründen auch immer die Regulierung ablehnt. Die Versicherung kann nach der Regulierung den Vertrag kündigen.
Zitat von Hoinzi: „Die dumme Sau (darf man wohl mit Fug und Recht sagen) wurde dann übrigens unter den Mitarbeitern des Forstamts aufgeteilt (das, was man noch verwerten konnte).“ Da hätte ich aber protestiert. Erst die Arbeit machen und dann nichts abbekommen.
Zitat von huluvu: „Die Energie ist durch die geringe Trefferfläche direkt in festere Strukturen geleitet worden, somit hat sich Alles verzogen, sogar die Tür klemmte ein wenig.“ In Osteuropa werden sie ihn wieder verkaufsfertig machen und dann hat er dort sein 2. Leben.
Zitat von Privatier: „Mein Dealer/Werkstatt vermietet nur Fahrzeuge mit Schaltgetriebe aus dem VW Konzern, “ Ja Automatik kann nicht jeder. Deshalb kann man auch den Führerschein auf Automatik machen.
Zitat von Shadow: „...mein Vater wollte sichergehen, dass das Geschirr im Wohnwagen noch in den Schränken ist. “ Dann hattet ihr ja noch alle Tassen im Schrank