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Umfrage

Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Ich würde bei den Turbos kein Chip-Tuning machen lassen, weil diese Motoren schon durch die 'normale' Aufladung in den Grenzbereich reingefahren werden. Ist natürlich auch abhängig von der eigenen Fahrweise. Aber eigentlich ist Chip-Tuning in der Garantiezeit sowieso indiskutabel, oder ?

  • Der Unterschied ob seriös getunt oder unseriös liegt doch nur darin, ob der Motor aufgrund des Tunings schneller verschleisst oder sogar auch noch dramatisch schneller verschleisst. Wenn ich von einem getunten Motor höre, dann ist doch bei Licht betrachtet immer klar, daß da jemand schneller oder mir mehr Power fahren will, als andere mit dem gleichen Auto. Seriös geheizt ist auch geheizt. Tuning heisst nun mal in allen Fällen, durch irgendwelche Steuerungseingriffe mehr-Leistung aus der gleiche…

  • Kann jetzt nicht so recht nachvollziehen was Du damit meinst. Ich hatte früher mal die Literleistungen der 3 TSI's nachgerechnet. Demnach sind diese alle 3 auf praktisch gleichem Niveau. Da die 1.8er wahrscheinlich nur von denen gekauft werden, die gerne im D-Zug-Tempo unterwegs sind, wird die Beanspruchung nicht minder sein als bei den 1.2ern. Wie bekannt, kommt man auch mit den 1.2ern bei unteren und mittleren Drehzahlen bereits mit wenig Gas sehr zügig voran, hohe BAB-Geschwindigkeiten NICHT …

  • Weiss ja nicht, welche Vergleiche Du anstellst. Wenn Du Deinen Wagen mit 150 PS oder 200 PS Autos vergleichst, dann sieht der 1.2er natürlich nicht so gut aus. Musst Du das? Vergleiche Dein Auto doch mal mit anderen 105 PS Autos.

  • @mi-go PS-Leistung pro Liter Hubraum: 1.2 TSI - 87.5 PS 1.4 TSI - 87.1 PS 1.8 TSI - 88.9 PS Demnach ist der 1.2er gar nicht so stark ausgereizt, wie man es vielleicht vermuten möchte. Und der Motor wurde auch noch speziell als Motor für Turboaufladung neu konzipiert. Da muss der 1.8er aber mehr bringen mit seinem auch nicht so üppigen Hubraum gemessen an der Leistung.

  • Was mich am 1.2 TSI eigentlich stört, ist die viel zu kurze Übersetzung im ersten Gang (Ampelstart im Stadtverkehr). Ich könnte zwar auch im 2.Gang anfahren, was aber auf Dauer zu viel Kupplungsverschleiss bringt. Daher wäre für mich ein Getriebetuning für den 1. Gang interessant.

  • Die Sache ist, daß beim Anfahren an der Ampel mir regelmäßig die Nachfolgenden fast Im Kofferraum hängen. Beim Hochschalten hat man eben auch ne kleine Schaltpause. Ich bin halt auch kein Freund vom Ausdrehen des 1.Gangs bis in unverhältnismäßig hohe Drehzahlen, obwohl das anscheinend heute viele so tun. Aber das ist eigentlich [lexicon]OT[/lexicon] bei diesem Thread. Es fiel mir nur gerade so ein, als es um 1.2 TSI Tuning ging. Wenn ich mir vorstelle, der Motor hätte noch mehr Leistung, dann gi…

  • Mehr Sprit einspritzen heisst doch auch, daß mehr CO2 den Motor verlässt. Der Kat ändert daran nichts. Die Steuer wird aber auch nach dem CO2 Ausstoss berechnet, die der Hersteller nach Bauartgenehmigung für den Motor angibt. Verändert man nun die Arbeitsweise des Motors durch veränderte Spriteinspritzung, dann stimmt der ursprünglich vom Hersteller angegebene CO2 Wert nicht mehr, der für die Steuerberechnung mal zu Grunde gelegt wurde.

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