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Ich...

Insgesamt 27 Stimmen
  1.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (3) 11%
  2.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 1. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (5) 19%
  3.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem OLG Urteil) (9) 33%
  4.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (OLG-Urteil) gewonnen und eine Entschädigung wurde gezahlt (0) 0%
  5.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und in 2. Instanz (LG-Urteil) gewonnen und der Konzern hat Berufung eingelegt, und dann... (0) 0%
  6.  
    ...habe ich eine außergerichtliche Einigung erzielt (es kam zu keinem BGH Urteil) (1) 4%
  7.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 1. Inst. (LG) verloren (1) 4%
  8.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 2. Inst. (OLG) verloren (0) 0%
  9.  
    ...habe gegen den Konzern geklagt und habe in der 3. Inst. (BGH) verloren (0) 0%
  10.  
    ...befinde mich in einer Gemeinschaft zur Sammelfeststellklage (11) 41%
  11.  
    ... habe geklagt und warte immer noch (5) 19%

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  • Zitat von BernhardJ: „Von dieser hirnsissigen Regelung höre ich hier auch zum ersten mal. Ist ja auch deswegen Quatsch, weil ja links meistens eine Leitplanke ist, die deutlich tiefer liegt als der Rückspiegel. Somit kann ja der linke Spiegel locker über die Leitplanke hinausragen...“ Sorry, das ist aber leider ziemlich einseitig gedacht. Was ist, wenn der Gegenverkehr das gleiche denkt? Wer trägt dann den Schaden wegen den umherfliegenden Splittern?

  • Na ja, nicht so ganz. Jeder Autofahrer hat einen Führerschein gemacht und MUSS daher die Regeln kennen. Leider ist das in der Praxis nicht immer zutreffend. Deshalb sollte vielleicht mal der 'Führerschein auf Zeit' so wie in den USA erwogen werden, daß zumindest mal die Grundregeln von Zeit zu Zeit wieder mal neu gelernt werden müssen.

  • Wenn der zweite Aussenspiegel montiert ist, dann zählt dieser bei der Fahrzeugbreite logischerweise mit, auch wenn man den mal beigeklappt hat. Bekloppterweise steht im Fz-Schein von meinem Yeti drin: Breite: 1793 mm. Das ist wohl die Breite ohne die Spiegel. Eigentlich müsste da aber (mit den Spiegeln) Breite: 1956 mm drinne stehen. Typischer Behörden-Wahnsinn. Kein Wunder, daß bei so falschen Angaben bereits im Fz-Schein viele Autofahrer durcheinander kommen.

  • Na schau mal in Posting 14. Da wurde die eingetragene Fz-Länge geändert wegen einem Reserveradträger. Bei den Spiegeln macht es auf jeden Fall Sinn, so etwas in die Papiere einzutragen. Wenn die Durchfahrt eben nur xxx mm breit ist, dann sollte man schon wissen, wie breit das eigene Auto ist. Oder sollen wir zur Ermittlung der Fz-Breite jetzt alle mit nem Zollstock und nem Hänge-Lot herumlaufen? Was Achslasten angeht, so kann die Polizei bei Auffälligkeiten das direkt prüfen mit so ner ganz einf…

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